Inventare Teil 5. Band 5. Gesamtinventar des Wiener Haus-, Hof- und Staatsarchivs (1937)
Das Habsburg-Lothringische Familien Archiv von Fritz Von Reinöhl
Familienurkunden — Familienakten. 13 nommen. Zu dieser Sammlung, deren Oberleitung offenbar Pittrich hatte, fertigte der gleiche Schreiber auch einen alphabetischen Index mit 255 Nummern — so viel zählte sie bei ihrem Abschluß — an;1 es ist wahrscheinlich, daß ein zweiter (oder erster) Band eine nach den Nummern geordnete Übersicht der Abschriften enthielt. Diese selbst sind in drei Gruppen zu je zwei Kartons chronologisch geordnet: die erste Gruppe enthält die Hausordnungen, Hausverträge, Versorgungsurkunden usw. von 1281—1815 (Nr. 1—119); die zweite die Ehepakten von 1411—1831 (Nr. 120—180); die dritte die Testamente von 1327—1830 (Nr. 181—255). Uber diese einst zum Handarchiv Kaiser Franz’ gehörige Sammlung vgl. die Ausführungen von Reinöhls über dieses Archiv in diesem Band. Eine Haupttätigkeit der Archivare vom Ende des 18. und Anfang des 19. Jahrhunderts war die Herstellung von Urkundenabschriften. Als um 1858 Meiller Hunderte von Originalurkunden aus der allgemeinen chronologischen Reihe für das „neugegründete“ Familienarchiv ausschied, wurden wohl auch die bis dorthin angefertigten Abschriften von Familienurkunden gleichfalls von den übrigen getrennt und zu der oben genannten zweiten jüngeren und umfangreicheren Sammlung vereinigt, für welche derselbe Archivbehelf gilt wie für die Reihe ihrer Originale (AB. 473/1 und 2). Verzeichnis: 1. Sammlung, entstanden 1830/31, 6 Schachteln in drei Gruppen geordnet (s. Text), Nr. 1—255. Dazu ein Namensweiser AB. 295/2. 2. Sammlung (siehe Text), 17 Schachteln, chronologisch geordnet. Familienakten. Von Fritz von R e i n ö h 1. Als Meiller nach 1846 eine Neuordnung des Bestandes „Österreichische Akten“ vornahm,1 2 sah er auch die Bildung zweier Unterabteilungen vor, welche die das kaiserliche Haus und den Hof betreffenden Akten umfassen sollten.3 Zur tatsächlichen Bildung dieser Abteilungen scheint es jedoch nicht gekommen zu sein. Meiller scheint vielmehr aus den österreichischen Akten wohl alle Haus- und Hofsachen ausgeschieden,4 sie aber, als er von Erb mit der Bildung eines Familienarchivs beauftragt wurde, zur Einteilung in dieses bereit gehalten zu haben. Bei der Durchführung seines Auftrages, welche 1858 schon weit gediehen war, schied Meiller aus dem Gesamtbestand des StA. 64 Faszikel und 14 Bände aus, aus 1 Heute AB. 295/2. 2 Über sie und ihre Neuordnung siehe die Ausführungen über die österreichischen Akten im III. Band. 3 Dies geht aus den Einteilungsvermerken Meillers in AB. 416 hervor. Die Bezeichnung, die Meiller, nach seinen Vermerken zu schließen, diesen Unterabteilungen geben wollte, waren: „österreichische Akten, Haussachen“ oder „Österreichische Akten, Haus Österreich“ oder „Österreichische Akten, Haus“ und „Österreich, Hof“. 4 Siehe die Vermerke Meillers in AB. 416, insbesondere fol. 26 f-, 29v, 31 ff., 34, 41v, 44 ff. usw.