Inventare Teil 5. Band 5. Gesamtinventar des Wiener Haus-, Hof- und Staatsarchivs (1937)
Kabinettsarchiv von Fritz von Reinöhl
164 Kabinettsarchiv. Wortlaut der Handschreiben wiedergibt. Dazu zählen ferner die „Protokolle der von ST Majestät durch den Staats Rath mit Yotirung S. K. Hoheit erlassenen Resoluzionen vom 19. Juli bis Ende December 1790“,1 das „Protocoll der während der hohen Hochzeiten- und Kaiser Krönungs- Feyerlichkeit von S. K. H. nicht votirten Circulanden samt ihren Resolutionen 1790“1 2 und das „Protocoll der votirten staatsräthlichen Circulanden vom zweyten Halbjahr 1791“.3 Für des Erzherzogs Zwecke dürfte auch das „Protocollum der durch allerhöchste Hand-Billete erlassenen Verordnungen vom 1. Julius 1790 bis 25. August 1790“4 * geführt worden sein. Außer diesen Geschäftsbüchern wurden in die Reihe der Protokolle zum Teil schon in der Registratur der Kabinettskanzlei, zum Teil erst im StA., nicht zu ihnen gehörige Vormerkungen eingeteilt. Es sind dies drei Audienzprotokolle der Jahre 1790 und 1791, d. h. Namensverzeichnisse der in Audienz Empfangenen, zum Teil mit Angabe des Grundes ihrer Vorsprache,6 und die von einzelnen Behörden zu Kontroll- zwecken vorzulegenden Protokolle oder Elenchi, auch Septimana- lien genannt, welche einen kurzen Überblick über die Geschäftsgebarung dieser Behörden gewähren. Obwohl diese über die eben behandelte Zeitspanne hinausführen, seien sie hier in einem angeführt. Es sind Protokolle der vereinigten Hofstelle vom 19. Juli bis 28. Okt. 1790,® der böhmisch-österreichischen Hofkanzlei vom 2. Nov. 1790 bis 11. März 1791,7 8 des Hofkriegsrates vom 24. Juli 1790 bis Ende Juli 1791,® der ungarischen Hofkanzlei vom 30. Aug. 1790 bis 27. Febr. 1792,9 der siebenbürgischen Hofkanzlei vom 19. Juli bis 26. Aug. 1790 und vom März 1791 bis 29. Febr. 179210 11 und die Elenchi, bzw. Septimanalien des Reichshofrates vom 25. Nov. 1790 bis 1804.11 Mit 1. Aug. 1791 setzte, wie schon erwähnt, wieder eine geregelte Protokollierung ein; es wurden drei verschiedene Protokolle geführt, deren Wesen durch ihren Titel hinlänglich gekennzeichnet ist, das „Protokoll über die unmittelbar im Cabinet erledigten Exhibita“, seit 1792 als „Ka- binets-Protokoll“ bezeichnet, das „Protokoll über die durch den Staatsrath erledigten Exhibita“, seit 1792 „Protokoll des Staats Raths“ benannt, und das „Protokoll über die Hof-Kriegsräthlichen durch das Cabinet erledigte Exhibita“, von 1792 an „Protokoll des Hof- kriegsrathes“ benannt. Neben dem Kabinettsprotokoll wurde 1792 und 1793 noch ein Sonderprotokoll für die von der Staats1 Bd. 55. 2 Bd. 57. 3 Bd. 83 a. 4 Bd. 54. 5 Bd. 80 (28. März bis Ende Dez. 1791), Bd. 81 (Jan. bis Dez. 1791), Bd. 82 a (1790 bis Ende März 1791); leider läßt sich die Person des Audienzgebers (Kaiser oder Erzherzog) nicht feststellen. 6 Bd. 60—62. 7 1790: Bd. 63—65, 1791: Bd. 84—88. 8 1790: Bd. 66—69, 1791: Bd. 89 b. 9 1790: Bd. 71—74, 1791: Bd. 90—98b, 1792: Bd. 111, 112. 10 1790: Bd. 75, 1791: Bd. 99—102, 1792: Bd. 113. 11 1790/91: Bd. 82 b, 1792/93: Bd. 106b, 1794/95: Bd. 120b, 1796/97: Bd. 130b, 1798/99: Bd. 140 b, 1800/01: Bd. 149 b, 1802: Bd. 157 b, 1803/04: Bd. 162 b.