Inventare Teil 5. Band 5. Gesamtinventar des Wiener Haus-, Hof- und Staatsarchivs (1937)

Kabinettsarchiv von Fritz von Reinöhl

der Korrespondenzakten, als welche allmählich auch die nicht aus der Organstellung des Monarchen und aus dessen Stellung als Familienober­hauptes unmittelbar erwachsenden Korrespondenzen desselben1 behandelt wurden, führte 1880 zu einer starken Geschäftsvereinfachung. Die Ver­sendungsnoten über jene Unterstützungen, welche einzelnen Personen be­willigt wurden, und jene Noten, mit welchen über Bittschriften auf den vorgedruckten Formularen Auskünfte von den Behörden abverlangt wur­den, wurden von nun an nicht mehr als Korrespondenzakten behandelt, son­dern in den über die Bittschriften geführten Büchern fortlaufend einge­tragen. Nur wenn die Formulare zur Einholung der Auskünfte nicht zureichten und in den betreffenden Angelegenheiten entscheidende Expe­ditionen ergingen, wurden sie als Korrespondenzakten behandelt. Ebenso wurden die bisher unter den Korrespondenzakten geführten Geschäfts­stücke, welche das kaiserliche Patrimonium in Böhmen betrafen, nunmehr ausgeschieden und als Separatakten behandelt.1 2 Diese Geschäftsgebarung hielt sich im wesentlichen unverändert bis 1918. Die im Jahre 1865 erfolgte Regelung des Korrespondenzwesens brachte auch eine neue Verwahrungsart der Akten mit sich. Diese wurden nach sach­lichen Gesichtspunkten in folgende Gruppen geteilt: I. Unterstützungen we­gen Brandschaden. II. Unterstützungen wegen Mißwachs, Elementar- und Kriegsschäden. III. Unterstützungen zu Kirchen- und Schulbauten, Restau­rationen, Denkmälern etc. IV. Unterstützungen im allgemeinen. V. Ge­schenke, Taxzahlungs- und Druckkostenbeiträge, Lotteriegegenstände, An­nahme von Patenstellen, Taufgeschenke, Auszeichnungen, Anerkennungen, Annahme von Werken, Dankschreiben. VI. Beeidigungen, Justizsachen, Diä­ten. VII. Diversa. Für die Jahre 1865—1867 erfolgte die Faszikulierung dieser Akten gemeinsam, erst 1868 begann man jahrweise gesondert zu faszikulieren. Von 1869 an wurde die Rubrik VI um einige Betreffe er­weitert, sie umfaßte fortan: a) Glückwünsche, b) Beeidigungen, c) Justiz­sachen, d) Audienzen, e) Veteranenvereine, Schützen. 1875 wurde der Ordnungsplan vereinfacht und folgende Gliederung gewählt: I. a) aller­höchste Schreiben und Telegramme, b) Glückwünsche, c) Beeidigungen, d) Audienzen, e) Auskünfte, Asservierungen, f) Justizsachen, g) Diäten, h) Reisen Seiner Majestät. II. Taufgeschenke, Protektorate, Annahme von Werken, Auszeichnungen. III. Veteranenvereine, Schützen- und Bürger- Korps, Feuerwehrvereine. IV. Unterstützungen, Verschiedenes. 1879 wurde eine neuerliche Gruppenänderung vorgenommen, die folgendes Bild gibt: I. a) allerhöchste Schreiben und Telegramme, b) allerhöchst eigenhändige zur Expedition durch k. k. Missionen übergebene Schreiben. II. a) Telegramme der Kabinettskanzlei, b) Audienzen, Beeidigungen, Ministerrat, c) Asservie­rungen (seit 1880 auch Vortragserstattung), d) Justizsachen, e) Diäten, f) Glückwünsche, Beileidschreiben und Telegramme im allgemeinen, Loyali­1 Die in Angelegenheit der Verfassung und Verwaltung, des k. u. k. Hauses, des Hofes und der Ordenskanzleien ergehenden Schreiben des Kaisers wurden als Kurrent- oder Separatbillete behandelt; die Führung der politischen Korrespondenz oblag dem Ministerium des Äußern. 2 Bestimmungen zur Erzielung von Vereinfachungen bezüglich der Kabinettskorre­spondenz, 13. Febr. 1880 (Corr. 300 in Direktionsakt 5/1880). Separatakten und Separatbillete der Kabinettskanzlei — Korrespondenzakten. 159

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