Inventare Teil 5. Band 5. Gesamtinventar des Wiener Haus-, Hof- und Staatsarchivs (1937)
Kabinettsarchiv von Fritz von Reinöhl
152 Kabinettsarchiv. waren, in die Kabinettskanzlei.1 In der Ministerkonferenzkanzlei war auch die Handregistratur des Staatsrates Johann Baptist Freiherrn von Pilgram verwahrt worden, welche jene seiner Vorgänger im Kabinettsreferat über Angelegenheiten der kaiserlichen Familie, des k. k. Hofstaates, der kaiserlichen Privatkasse, der k. k. Fonds und Fondsherrschaften in sich schloß. Pilgram hatte sie, als er 1848 aus dem Staatsdienst trat und sein Referat zunächst an Ransonnet, dann aber, noch 1848, an Schwarzenberg übergegangen war, der Ministerkonferenzkanzlei übergeben, welche diese Geschäfte nunmehr bearbeitete. In der Ministerkonferenzkanzlei wurden anfangs alle Geschäftsstücke nach dem Einlauf — alljährlich neu beginnend — fortlaufend numeriert, in einem Protokoll (Geschäftstagebuch), bezeichnet M. R.- bzw. M.C.-Pro- t o k o 11, protokolliert und sodann indiziert. Da die Sitzungsprotokolle gesondert aufbewahrt wurden, wurden ihre Nummern im Index durch Unterstreichen, 1849 auch durch rote Ziffern kenntlich gemacht. Mit 1. Jan. 1849 trat in dieser Geschäftsgebarung insofern eine Änderung ein, als die Geschäftsstücke des Schwarzenbergischen Kabinettsreferates gesondert protokolliert, indiziert und verwahrt wurden. Nach Schwarzenbergs Ableben übertrug der Kaiser am 5. April 1852 das Referat, das schon seit 1849 immer mehr in die Hände des Generaladjutanten Karl Ludwig Grafen Grünne geraten war, diesem zur Gänze. Am 14. Jan. 1853 wurden daher diese Akten der Jahre 1849—1852 samt den zugehörigen Geschäftsbüchern (4 Faszikel, 4 Bände) der Generaladjutantur übergeben.1 2 Die an den Kaiser gerichteten Vorträge wurden von der Kabinettskanzlei in gleicher Weise behandelt wie von der Ministerkonferenzkanzlei. Sie erhielten die Signatur K. Z. (siehe unten). Bis zum Zusammenbruch der Monarchie führt die gewaltige, inhaltsreiche Reihe dieser Akten, deren Quellen wert nach den Verlusten, die das Staatsarchiv des Innern und der Justiz durch die Brandkatastrophe des Jahres 1927 erlitten hat, erheblich gewachsen ist; unter ihnen befinden sich nämlich die stets sorgsam gearbeiteten Auszüge der dort zugrunde gegangenen Vorträge. Ein Wort über die Tagebuch- und Indexführung in der Kabinettskanzlei ist noch notwendig. Die im Jahre 1858 nach der Einstellung der Tätigkeit der Ministerkonferenzkanzlei von der Kabinettskanzlei bearbeiteten Geschäftsstücke, deren Behandlung bisher der Ministerkonferenzkanzlei obgelegen hatte, wurden in dasselbe Buch eingetragen, das bisher als Kurrentprotokoll gedient hatte.3 Dieses Kurrentprotokoll wurde am 4. November mit ZI. 4541 geschlossen und das neue als C- (Cabinetts-) Protokoll bezeichnete Geschäftstagebuch mit ZI. 4542 begonnen.4 Die mit der Signatur C. K. (Cabinettskanzlei), später nur mit der Geschäftszahl ver1 Siehe hierüber die Ausführungen über die Geheimen Akten der Kabinettskanzlei in diesem Band. 2 MC. 3799/1852. Sie befinden sich heute bei den Separatakten. Siehe die Ausführungen S. 157 f. 3 Ygl. die Ausführungen über die Protokolle und Indizes der Kabinettskanzlei in diesem Band. 4 Beide in einem Band. Seit 1874 entfällt die Beisetzung des C bei der Beschriftung des Protokolls.