Inventare Teil 5. Band 4. Gesamtinventar des Wiener Haus-, Hof- und Staatsarchivs (1936)
Staatskanzlei (Ministerium des Äussern) von Josef Karl Mayr
462 Staatskanzlei (Ministerium des Äußern). an den Kaiser gerichtet). Aus dem ersten Jahrzehnt des 19. Jahrhunderts stammen die meist gleichfalls unmittelbar an den Kaiser erstatteten Berichte Feldhofers und Giuseppe Ferraris über polizeiliche Gegenstände (Freimaurerei u. a. m.). Den Dreißiger- und Vierzigerjähren gehören u. a. die (lithographierten) Zentralinformationsprotokolle an (1834—1848) sowie die (gleichfalls lithographierten) galizischen (1838—1848) und ungarisch- siebenbürgischen (1837—1843) Informationsprotokolle. Die Staatskanzlei1 gliederte sich, wie oben erwähnt, in eine auswärtige und in eine inländische Abteilung. Der auswärtigen Abteilung waren u. a. die geheimen Polizeiangelegenheiten der deutschen und italienischen Provinzen, der inländischen Abteilung die gewöhnlichen Polizeiangelegenheiten zugewiesen. Die Akten der ersteren Gruppe, die um 1820 in eine besondere „geheime Polizeiregistratur“ zusammengefaßt wurden, sind die unten näher aufgezählten, die der letzteren Gruppe stellt der S. 426 erwähnte Notenwechsel mit der Polizeihofstelle dar. Noch 1846 waren die geheimen Polizeigeschäfte einem Referate der I. Sektion, die übrigen einem Departement der II. Sektion zugewiesen. Erst seit 1817 gibt es fortlaufend geführte geheime Polizeiindices der Staatskanzlei (über „Polizeigegenstände“). Diesem Zweige ihrer Tätigkeit — insofern sich nämlich diese in einem besonderen geheimen Polizeibüro abspielte und in einer besonderen geheimen Polizeiregistratur ihren Aktenniederschlag fand — gehören die abgesondert aufgestellten Vorträge und Handschreiben in Polizeiangelegenheiten (1831—1841) samt dem Notenwechsel mit der Polizeihofstelle (1831—1849) und der Korrespondenz mit dem Mainzer Informationsbüro (Karl Noe von Nordberg und Josef Clannern von Engelshofen) von 1837—1848 an (der Korrespondenz mit Nordberg und Engelshofen liegen auch, namentlich bis einschließlich 1840, beachtenswerte Aktenstücke verwandten Inhaltes, sogenannte Varia, bei). Von 1833 bis 1836 liegen diese Korrespondenzen samt den dazugehörigen Behelfen heute bei den Deutschen Akten (Fzz. 194—207 und 208), obwohl sie mit diesen ihrer Provenienz nach nichts gemein haben. Unter der Leitung des Freiherrn Alphons Depont und unter der Mitarbeit des Freiherrn Franz von Menßhengen u. a. bildete das (Wiener) Büro des Mainzer Zentralprotokolls — die sogenannte „Mainzer Centralpolizei“ — ein vollkommen selbständig zwischen Deutschem Büro und geheimem Polizeireferat liegendes Amt der Staatskanzlei. Erst von 1837 an ist es von dem geheimen Polizeireferate, dessen Indices mit diesem Jahre eine andere Aufschrift (Polizeiakten) und ein anderes Aussehen gewinnen, fortgeführt worden. 1848/49 ist dieser staatspolizeiliche Zweig der Amtsgeschäfte des Ministeriums des Äußern neu organisiert worden, wobei alle Aktenstücke dieser Art als „actes de haute police“ (1849—1868) zusammengefaßt worden sind. 1867—1869 ist diese Organisation neuerdings geändert worden. Damals sind die staatspolizeilichen Akten des Archivs des Polizeiministeriums (die sogenannten A- und BM-Akten) dem Ministerium Vgl. hiezu J. K. Mayr, 1. c. 13, 39 £C.