Inventare Teil 5. Band 4. Gesamtinventar des Wiener Haus-, Hof- und Staatsarchivs (1936)

Staatskanzlei (Ministerium des Äussern) von Josef Karl Mayr

Informationsbüro. 463 des Äußern zugekommen, welches, daran anknüpfend, diese Gegenstände zunächst im Departement II der Präsidialsektion, seit 1877 aber in einem besonderen „Informationsbureau“ fortlaufend bearbeitet hat. So reihen sich also an die A-Akten (1849—1852), welche im Frühsommer 1852 von der Obersten Polizeibehörde — der Vorläuferin des späteren Polizei­ministeriums — als Vorakten vom Ministerium des Innern (Polizei) über­nommen worden waren, die BM-Akten der Obersten Polizeibehörde (des Polizeiministeriums) von 1852—1867 und unmittelbar daran die Informa­tionsbüroakten des Ministeriums des Äußern von 1868—1908 an, in welchem Jahre das Informationsbüro aufgelöst worden ist. Von 1849 bis 1867 sind also zwei parallel laufende, vielfach inhaltsgleiche Aktenreihen staatspolizeilichen Charakters zu unterscheiden: die actes de haute police des Ministeriums des Äußern und die A-, bzw. BM-Akten des Ministeriums des Innern, bzw. der Obersten Polizeibehörde (des Polizeiministeriums).1 Die Bestände des Informationsbüros sind dem StA. entsprechend ihrem besonders vertraulichen Charakter — 1809 waren sie vor den Fran­zosen nach Ungarn geflüchtet worden1 2 — erst spät zugekommen. Die älteren Teile (bis 1848) sind 1892 ins StA. (Filiale) gelangt. Der Hauptteil ist ihm 1908 gelegentlich der Auflösung des Informationsbüros zuge­kommen, und zwar in der Hauptsache die Bestände von 1849—1892 samt zahlreichen Annexen der verschiedensten Art.3 Damals ist die Abteilung von Paukert und Bittner verwaltet worden, welch letzterer die Ordnung und Aufstellung derselben unter Anlage eines Inventars durchgeführt hat. Ein oder der andere Splitter — so die Verhörsprotokolle Johann Wichners von 1835 — ist damals aus den aufgelösten Teilen der administrativen Registratur (aus F 30) den Beständen des Informationsbüros einverleibt worden. 1920 hat das StA. von der administrativen Registratur des Mi­nisteriums des Äußern, in der er seit 1908 gelegen hatte,4 den Rest der Informationsbestände von 1892—1908 übernommen. 1921—1923 wurden die tschechoslowakischen Betreffe der Jahre (1856) 1867—1908 an die tschechoslowakische Regierung ausgeliefert,5 ebenso 1925 an Italien die seinerzeit im Informationsbüro hinterlegten reservaten Teile des Archivs der venezianischen Polizeidirektion von 1825—1866. Im selben Jahre hat das StA. vom Staatsarchiv des Innern und der Justiz einen Faszikel (Aktenbündel) A-Akten von 1851/52 erhalten. Ungefähr gleichzeitig wurden die Präsidialakten der Obersten Polizeibehörde (1852—1859), die seinerzeit — doch ohne die zugehörigen Behelfe — gleichfalls ins StA. gelangt waren, vom Staatsarchiv des Innern und der Justiz rückübernommen. Dort sind seither Akten und Behelfe zum guten Teil ein Raub der Flammen 1 Vgl. hierüber K. Kazbunda, Organisierung und Archiv der Obersten Polizeibehörde und des Polizeiministeriums 1852—1867 (tschechisch) in öasopis archivni skoly 1. 2 Vgl. das summarische Verzeichnis in StK., Interiora 45. 3 Einzelne derselben sind erst später mit dem politischen Archiv des Ministeriums des Äußern, wohin sie 1908 abgegeben worden waren, ins StA. gelangt (vgl. AB. 84/7). 4 Vgl. AB. 34/7. 5 Die Auslieferung dieser Akten geschah aus besonderem Entgegenkommen, da sich das Prager Archivabkommen vom 18. Mai 1920 nur auf die Bestände k. k. österreichischer, nicht aber österr.-ung. Behörden bezieht.

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