Inventare Teil 5. Band 4. Gesamtinventar des Wiener Haus-, Hof- und Staatsarchivs (1936)

Staatskanzlei (Ministerium des Äussern) von Josef Karl Mayr

Friedensakten — Verträge betreffende Akten. 439 lieh erscheint, warum diese Akten, die nach Wocher „Unterhandlung, Ab­schluß, Exekution, Ratifikation, Akzession, Deklarationen etc. betreffende Akten“ in chronologischer Anordnung sind, von jener der Friedensakten so, scharf geschieden wurden. Schon Wocher hat auf diese Verwandtschaft hingewiesen und Schiitter später gelegentlich der Neuordnung der Friedens­akten in der Tat die fünf ältesten Faszikel (Aktenbündel) ganz und von Faszikel 6 den größeren Teil den Friedensakten einverleibt. Der Hauptbestand der Abteilung1 ist 1851 zumeist aus der alten Regi­stratur1 2 der Staatskanzlei ins StA. (Hauptarchiv) gelangt, dort von Wocher übernommen, in Ordnung gebracht und unter Miteinbeziehung einer kleinen, schon damals im StA. befindlichen Aktenpartie (vgl. AB. 183/2 bl. 83) und einiger Splitter aus den Unterabteilungen Zisalpinische (später Italienische) Republik und Neapel verzeichnet worden (AB. 183/1, 2). Damals bestand die Abteilung nach Abstoßung der Originalverträge sowie der Drucke und Abschriften aus zehn Faszikeln chronologisch geordneter Akten von 1700 bis 1806. Bis in die Mitte der Sechzigerjahre sind nur unwesentliche Zu­wächse erfolgt. 1868 hat die alte Registratur die letzten bis 1829 reichen­den Akten an das StA. abgegeben. In den Siebzigerjahren ist ein gering­fügiger Teil des Gesandtschaftsarchivs Lissabon hinzugekommen und auf- geteilt worden. Auch Splitter des Gesandtschaftsarchivs London finden sich vor. 1906/07 hat Schiitter, wie oben erwähnt, anläßlich der Neuord­nung der Friedensakten der Staatskanzlei die erste Hälfte der Abteilung diesen einverleibt. Splitter gelangten hiebei auch in zahlreiche andere Abteilungen (Bayern, Belgien, Großbritannien, Holland, Köln, Mainz, Vene­dig, Vorträge der Staatskanzlei u. a.). Demnach gilt das Repertorium Wochers heute nur noch von Faszikel 6 an. Die Nachträge bis 1829 sind bisher nicht näher verzeichnet. 1851 sind auch die Faszikel Gesandtschafts­kapellen (1719—1798) und Mautfreiheit der Gesandten (1750—1777) aus der alten Registratur ins StA. gelangt. Wocher, der sie übernahm, hat sie ausführlich verzeichnet und seinem Repertorium abgesondert eingegliedert. Erst später sind sie irrig den Verträge betreffenden Akten zugezählt wor­den, deren zwei letzte Faszikel sie heute bilden. Bestände: Fz. 1 (alt 6) Handelsvertrag mit Portugal 1750—1759, Konventionen mit Venedig 1751—1755; 2 (alt 7) Handelsvertrag mit Preu­ßen 1749—1763, Irrungen mit Sardinien 1751—1764; 3 (alt 8) Anwart­schaft auf Württemberg 1747—1778; 4 (alt 9) Rußlands System der be­waffneten Neutralität 1780/81, Handelsvertrag mit den Vereinigten Staaten 1784, Allianz mit Rußland 1781—1789, Vertrag mit Sardinien 1794, Er­klärung an Frankreich 1794, Vertrag mit Neapel 1795, Allianz mit Groß­britannien 1795, Vertrag mit Württemberg 1794—1799, Malteserorden 1802, Kartell mit Rußland 1802—1805, französisch-schweizerischer Vertrag 1803, Tausch der Reichsgrafschaft Königsegg-Rothenfels,3 der Stadt Lindau u. a. 1803/04, Abtretung der Vorlande 1806, Vertrag mit dem Königreich Italien (1780) 1803—1807; 5 (alt 10) Varia 1701—1806; 6 Konventionen von Fon­1 Über die Rücklieferung aus Paris 1816 vgl. Reg. des StA. 15/1819. 2 Vgl. das 1842/43 von Lippa angelegte Verzeichnis in StK., Interiora 36. 2 Provenienz vermutlich Kabinettskanzlei.

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