Inventare Teil 5. Band 4. Gesamtinventar des Wiener Haus-, Hof- und Staatsarchivs (1936)

Reichsarchive von Lothar Gross

Reichstaxamt — Mainzer Erzkanzlerarchiv. 375 reichischen Länder betreffenden Akten von dem Mitglied der Wetzlarer Archivkommission Hofrat Dietz zu erlangen und hatte, als sich diese Ver­zeichnisse als unzureichend erwiesen, Dietz um Mitteilung ersucht, ob sich unter den Akten für Österreich interessante Urkunden befänden. Dietz hatte diesem Ersuchen in einem Promemoria entsprochen, in dem er eine ganze Anzahl von Prozessen mit interessanten Originalurkunden an­führte. Über Auftrag der Staatskanzlei erstattete Chmel 1843 über diese ein Gutachten und bezeichnete die meisten derselben als willkommene Akquisitionen. Es kam indessen zunächst nicht zur Erwerbung dieser Archivalien, von denen übrigens Österreich nach den Bundesversammlungs­beschlüssen nur ein Teil gebührte. 1846 wurde die Archivdirektion dann durch die Staatskanzlei von der bevorstehenden Auslieferung aller gemäß dem Beschluß von 1845 Österreich zukommenden Akten des Kammer­gerichtes in Kenntnis gesetzt. Die Akten selbst gelangten jedoch erst 1852 nach Wien, mit ihnen ausreichende, nach den Namen der Kläger geordnete Repertorien (AB, 160). Eine Anzahl von Prozessen, in denen Österreich Partei war, wurden gemäß den Bestimmungen des Bundesbeschlusses von 1845 vom Archiv dem Oberlandesgericht zu Wien überwiesen. Von dort gelangten sie 1924 in das StA. zurück. Es sind zumeist Prozesse, die der Kammergerichtsfiskal gegen das Haus Österreich angestrengt hatte. Inhaltsverzeichnis: Wetzlarer Akten A—Z, Fasz. 1—132. Mainzer Erzkanzlerarchiv. Über die ältere Geschichte dieses Reichsarchivs, das in erster Linie aus der Stellung des Erzbischofs von Mainz als Reichserzkanzler seit dem ausgehenden Mittelalter erwachsen ist und ihm daher unmittelbar unter­stellt war, ist nicht allzuviel bekannt. Hans Kaiser1 hat über diese ältere Zeit einiges mitgeteilt. Nach seinen und Schals Angaben befand sich das Archiv zusammen mit den übrigen Archivbeständen des Kurfürsten, die aus seiner landesherrlichen und geistlichen Tätigkeit erwuchsen, ursprünglich im Mainzer Domarchiv, von wo es dann in die vom Erzbischof Diether erbaute Martinsburg, später in das 1576 vom Kurfürsten Daniel errichtete Schloß, im 18. Jahrhundert die alte Kanzlei genannt, und nach 1740 schließ­lich in das unmittelbar in deren Nähe gelegene neue Schloß übertragen wurde. Da die Reichserzkanzler die Angelegenheiten des Reiches und die Landesangelegenheiten wie auch die geistlichen Sachen durch denselben Verwaltungsapparat bearbeiten ließen, ist naturgemäß auch die Registratur eine gemeinschaftliche gewesen, die Reichs- und Landesakten enthielt, allerdings großenteils in getrennten Beständen und Serien. Von der Be­handlung der Reichsakten des 17. Jahrhunderts vermitteln die im Mainzer Erzkanzlerarchiv in der Abteilung Reichsarchiv enthaltenen Designationen1 2 1 Die Archive des alten Reiches bis 1806, in Archivalische Zeitschrift, III. Folge, Bd. 2, S. 211 ff. — Vgl. auch die Schrift des Mainzer Archivrats Friedrich Franz Schal, Zuverlässige Nachrichten von dem zu Mainz aufbewahrten Reichsarchiv, Mainz 1784. Schal wurde 1788 nach einer gerichtlichen Untersuchung seiner Stellung als Professor und Archivar enthoben. 2 Reichsarchiv Fasz. 1.

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