Inventare Teil 5. Band 4. Gesamtinventar des Wiener Haus-, Hof- und Staatsarchivs (1936)

Reichsarchive von Lothar Gross

376 Reichsarchive. über bei verschiedenen Anlässen aus dem Archiv ausgehobene und zu aus­wärtigen Tagungen, wie etwa zum Kurfürstentag in Regensburg 1618 und zum Regensburger Konvent von 1622, mitgeführte Akten eine beiläufige Vorstellung. Man ersieht daraus, daß es eine große Serie von „Reichsacta“, worunter wohl Reichstagsakten zu verstehen sind, gab, die in 21 Bänden von 1555 bis 1613 reichten, daneben Acta der Kurfürsten tage, Deputations­handlungen, Reichsmatrikelakten, dann aber auch Bände und Faszikel, die nur bestimmte, enger begrenzte Materien umfaßten, wie „Acta des 1611 zu Nürnberg gehaltenen Kurfürstentages“, Akten über die Jülichsche Sukzes­sion, zwei Bände über die Passauer Vertragshandlungen u. a. m. Im An­fang des 17. Jahrhunderts bestand offenbar neben dem allgemeinen Archiv noch ein Spezialarchiv, das dem Kurfürsten unmittelbar zur Hand war. Es wird in einem Verzeichnis des Jahres 1626 als Kammerdienerregistratur bezeichnet1 und ist vielleicht im gewissen Sinne als ein Annex der gehei­men Registratur1 2 anzusprechen. Nach dem eben erwähnten Verzeichnis enthielt es fast ausschließlich die hochpolitische Korrespondenz des Kur­fürsten, darunter auch den Briefwechsel mit dem Kaiser. Bei diesem Be­stand ist es schwer zu entscheiden, inwieweit er aus der Stellung des Mainzer Kurfürsten als Erzkanzler und inwieweit er aus der landesfürst­lichen Politik erwachsen ist. Das Jahr 1740 war für die Organisation des Mainzer Archivs insofern von Bedeutung, als damals die Verwaltung des­selben von der Kanzlei getrennt wurde und ein wirklicher Hofrat zum Vorstand von Archiv und Registratur ernannt wurde.3 Bald darauf über­siedelte das Archiv auch in die ihm im Neubau des Schlosses zugewiesenen Räume. Eine 1770 beschlossene Neuordnung scheint in den Anfängen steckengeblieben zu sein. Weit einschneidender war jedoch die durch den Kurfürsten Friedrich Karl im Jahre 1782 durchgeführte Reform des Main­zer Archivwesens.4 Mit Dekret vom 19. Juli 1782 verfügte der Erzbischof, daß das Reichsarchiv von dem inneren Regierungsarchiv abgesondert, im neuen Schloßbau eigene Räumlichkeiten und eigenes Personal erhalten solle. Es ist nicht ohne Interesse, daß der Erzkanzler diese Reform damit begründete, daß das Archiv „in Verbindung mit den Akten des Erzkanz- lariats wichtige Schätze besäße, die bei der bisherigen unübersichtlichen Einteilung mit vielen anderen Archiven das Schicksal hätten, unbenutzt zu bleiben“.5 6 In das Reichsarchiv sollten alle Reichs- und Kreisakten ge­bracht werden und ein eigener Reichsarchivar bestellt werden. Am 3. Aug. 1782 begann der damalige Regierungsarchivar Hofrat von Lammerz mit der Übergabe der für das Reichsarchiv bestimmten Archivalien an den neuernannten Reichsarchivar Hofrat Johann Nikolaus von Schwabenhausen 1 Reichsarchiv Fasz. 1. 2 Vgl. hierüber Goldschmidt, Zentralbehörden und Beamtentum im Kurfürstentum Mainz, S. 174. 3 Goldschmidt a. a. 0. S. 96. 4 Vgl. darüber sowie über das Reformprojekt von 1770 jetzt K. Demeter, Reform und innere Verhältnisse des alten Mainzer Reichsarchivs (1770—1792), in Archivalische Zeitschrift, III. Folge, Bd. 44, S. 27 ff., in welche Abhandlung wir dank der Liebens­würdigkeit des Verfassers noch während des Drucks Einsicht nehmen konnten. 6 Goldschmidt a. a. O. S. 87, AB. 141 und Mainzer Erzkanzlerarchiv Reichsarchiv Fasz. 1.

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