Inventare Teil 5. Band 4. Gesamtinventar des Wiener Haus-, Hof- und Staatsarchivs (1936)

Reichsarchive von Lothar Gross

teils in den Archiven der Familien, denen die Gesandten angehörten, zu suchen ist, so ist doch manches erhalten geblieben. Es wird bei jeder ein­zelnen Abteilung, soweit es auf Grund der Behelfe möglich war, auf der­artiges Material hingewiesen werden. Vollständigkeit ist dabei nicht ange­strebt worden, da sie nur durch eine bis ins einzelne gehende Durchsicht der Faszikel zu erzielen wäre. Dabei ist zu beachten, daß sehr viel ein­schlägiges Material, das ebenfalls aus den gesandtschaftlichen Archiven stammt, in der Abteilung Ministerialkorrespondenz zu suchen ist. Aus allen diesen Abteilungen wurden nun lediglich die Berichte und Weisungen ausgehoben, ebenso auch aus den großen sachlich gruppierten Abteilungen, wie Wahl- und Krönungsakten, geistliche Wahlakten, Friedensakten usw., und in eigenen Serien vereinigt, die nach der Hauptstadt des betreifenden Landes bezeichnet wurden (z. B. Berichte aus Berlin). Die restlichen Akten verblieben unter der bisherigen Bezeichnung (also Brandenburgica). Für die ganze Vorgangsweise war möglicherweise die Ordnung der Akten in der Registratur der Staatskanzlei, aus der 1851 eine große Aktenausliefe­rung an das Archiv erfolgte, beispielgebend, da dort allem Anscheine nach schon sehr früh die Aufstellung der diplomatischen Akten in getrennten Serien von Berichten und Weisungen üblich war. Mit dieser Auslieferung scheinen auch noch Akten der Reichshofkanzlei, die aus irgendeinem Grunde in die Staatskanzlei gelangt waren, ins Archiv gekommen zu sein. Wenigstens läßt die im AB. 168 enthaltene Übersicht über die Einteilung des Zuwachses schließen, daß einzelnes auch den diplomatischen Akten der Reichshofkanzlei zugewiesen wurde. Da unter der Direktion Knechtls, teils von ihm selbst, teils von seinen Mitarbeitern, besonders Rosner, um­fangreiche und eingehende Repertorien über die Rationalia angelegt wur­den (Repertorium C = AB. 108), können diese auch heute noch sehr gut benützt werden, um sich ein Bild über den Inhalt der diplomatischen Kor­respondenz der einzelnen Abteilungen zu verschaffen. Von Matthias No­wotny in diese Repertorien eingeklebte Streifen zeigen in jedem einzelnen Falle an, was an Berichten (Relationen) und Weisungen entnommen wurde und wo dieselben heute gesucht werden müssen. Die diplomatische Kor­respondenz der Reichskanzlei ist nur für die deutschen Staaten unvermischt erhalten. Die diplomatische Korrespondenz der Reichskanzlei für die übri­gen Staaten findet sich zusammen mit der diplomatischen Korrespondenz der Staatskanzlei und anderen Provenienzen in den sogenannten Staaten­abteilungen (siehe unten). Diese Bemerkungen wurden vorausgeschickt, um überflüssige Wiederholungen bei jeder einzelnen Abteilung zu vermei­den. Es werden nunmehr nur mehr jene Tatsachen bei denselben anzu­führen sein, die sich nicht aus dem Vorgesagten ergeben. Über sämt­liche diplomatischen Akten besteht ein von Thomayr verfaßtes Auf­stellungsverzeichnis (AB. 27/1). Berlin (Preußen). In diese Abteilung sind auch Bestandteile des Berliner Gesandtschafts­archivs eingearbeitet. Die Berichte der Jahre 1714—1721 und 1725/26 liegen auch in Konzepten aus dem Gesandtschaftsarchiv vor. Notenwechsel der Reichskanzlei — Diplomatische Akten: Berlin (Preußen). 331

Next

/
Thumbnails
Contents