Inventare Teil 5. Band 4. Gesamtinventar des Wiener Haus-, Hof- und Staatsarchivs (1936)
Reichsarchive von Lothar Gross
teils in den Archiven der Familien, denen die Gesandten angehörten, zu suchen ist, so ist doch manches erhalten geblieben. Es wird bei jeder einzelnen Abteilung, soweit es auf Grund der Behelfe möglich war, auf derartiges Material hingewiesen werden. Vollständigkeit ist dabei nicht angestrebt worden, da sie nur durch eine bis ins einzelne gehende Durchsicht der Faszikel zu erzielen wäre. Dabei ist zu beachten, daß sehr viel einschlägiges Material, das ebenfalls aus den gesandtschaftlichen Archiven stammt, in der Abteilung Ministerialkorrespondenz zu suchen ist. Aus allen diesen Abteilungen wurden nun lediglich die Berichte und Weisungen ausgehoben, ebenso auch aus den großen sachlich gruppierten Abteilungen, wie Wahl- und Krönungsakten, geistliche Wahlakten, Friedensakten usw., und in eigenen Serien vereinigt, die nach der Hauptstadt des betreifenden Landes bezeichnet wurden (z. B. Berichte aus Berlin). Die restlichen Akten verblieben unter der bisherigen Bezeichnung (also Brandenburgica). Für die ganze Vorgangsweise war möglicherweise die Ordnung der Akten in der Registratur der Staatskanzlei, aus der 1851 eine große Aktenauslieferung an das Archiv erfolgte, beispielgebend, da dort allem Anscheine nach schon sehr früh die Aufstellung der diplomatischen Akten in getrennten Serien von Berichten und Weisungen üblich war. Mit dieser Auslieferung scheinen auch noch Akten der Reichshofkanzlei, die aus irgendeinem Grunde in die Staatskanzlei gelangt waren, ins Archiv gekommen zu sein. Wenigstens läßt die im AB. 168 enthaltene Übersicht über die Einteilung des Zuwachses schließen, daß einzelnes auch den diplomatischen Akten der Reichshofkanzlei zugewiesen wurde. Da unter der Direktion Knechtls, teils von ihm selbst, teils von seinen Mitarbeitern, besonders Rosner, umfangreiche und eingehende Repertorien über die Rationalia angelegt wurden (Repertorium C = AB. 108), können diese auch heute noch sehr gut benützt werden, um sich ein Bild über den Inhalt der diplomatischen Korrespondenz der einzelnen Abteilungen zu verschaffen. Von Matthias Nowotny in diese Repertorien eingeklebte Streifen zeigen in jedem einzelnen Falle an, was an Berichten (Relationen) und Weisungen entnommen wurde und wo dieselben heute gesucht werden müssen. Die diplomatische Korrespondenz der Reichskanzlei ist nur für die deutschen Staaten unvermischt erhalten. Die diplomatische Korrespondenz der Reichskanzlei für die übrigen Staaten findet sich zusammen mit der diplomatischen Korrespondenz der Staatskanzlei und anderen Provenienzen in den sogenannten Staatenabteilungen (siehe unten). Diese Bemerkungen wurden vorausgeschickt, um überflüssige Wiederholungen bei jeder einzelnen Abteilung zu vermeiden. Es werden nunmehr nur mehr jene Tatsachen bei denselben anzuführen sein, die sich nicht aus dem Vorgesagten ergeben. Über sämtliche diplomatischen Akten besteht ein von Thomayr verfaßtes Aufstellungsverzeichnis (AB. 27/1). Berlin (Preußen). In diese Abteilung sind auch Bestandteile des Berliner Gesandtschaftsarchivs eingearbeitet. Die Berichte der Jahre 1714—1721 und 1725/26 liegen auch in Konzepten aus dem Gesandtschaftsarchiv vor. Notenwechsel der Reichskanzlei — Diplomatische Akten: Berlin (Preußen). 331