Inventare Teil 5. Band 4. Gesamtinventar des Wiener Haus-, Hof- und Staatsarchivs (1936)
Reichsarchive von Lothar Gross
Reichsregisterbücher. 321 von Chmel und Rosner verfaßte Regesten zu den Reichsregistern Maximilians I. als chronologischer Zettelkatalog erhalten (AB. 486). Auf Grund dieser Vorarbeiten hat dann Rosner den zweibändigen, in verschiedene Gruppen eingeteilten großen Namensindex zu den Reichsregistern von 1400—1519 angelegt, der heute den Hauptbehelf für die ältere Serie bildet (AB. 326). Von Rosner stammt auch ein alphabetischer Zettelkatalog über die Wappenbriefe der Reichsregister A—TT (AB. 488). 1862 wurden die Einbände der älteren Serie der Register erneuert. Bei diesem Anlaß wurde ein schöner Fund gemacht. In den alten Einbänden kamen Talmudfragmente und interessante Holzschnitte zum Vorschein. Sie wurden der Hofbibliothek einverleibt, die dafür als Gegengabe dem StA. Ughellis Italia sacra überließ. In diesen Jahren wurde auch für die gesamten Reichsregisterbücher der bis auf den heutigen Tag festgehaltene Grundsatz aufgestellt, daß diese Bücher von jeder Entlehnung ausgeschlossen sind. Wenn wir uns nun den Behelfen und der Bearbeitung der jüngeren Serie (1519—1806) zuwenden, so ist zunächst festzustellen, daß einige ältere, allerdings teils unzureichende Behelfe bereits vorhanden waren. So sind uns noch in der Reichshofkanzlei verfaßte, ganz brauchbare Indizes zu den Registern Franz’ I., Josefs II., Leopolds II. und Franz’ II. in zwei Bänden erhalten. Zu jenen Registern von Ferdinand I. bis Karl VI., die in lateinischer Sprache verfaßte Urkunden enthalten, besteht ein altes, im 18. Jahrhundert verfaßtes Inhaltsverzeichnis, das sich damit begnügt, die Überschriften der einzelnen Stücke Blatt für Blatt mit Angabe der Datierung wiederzugeben und das praktisch vollkommen bedeutungslos ist (AB. 489). Das letztere gilt auch von dem „Repertorium palatinatuum et familiaritatum Frider. III. — Jos. II.“ (AB. 328), das ebenfalls aus dem 18. Jahrhundert stammt. Ausreichende Behelfe mußten somit erst geschaffen werden. Man wandte sich zunächst den Registern Karls V. zu. Zwei junge Beamte, Heß und Löwenberg, begannen diese zu exzerpieren und Regesten der einzelnen Stücke zu machen. Ihre Arbeit liegt uns wohl in dem chronologischen Zettelkatalog zu den Registern Karls V. vor (AB. 487). Außer ihnen hat auch Tomaschek an diesem Katalog mitgearbeitet. Heß und Löwenberg haben auch ein Personen- und Ortsnamenverzeichnis zu den Registern Karls V. ausgearbeitet (AB. 490). Im Jahre 1861 war die Regestierung der Register Karls V. bis auf zwei Bände vollendet. Im Juli 1861 begann man dann unter Leitung Meillers ein Personen- und Ortsnamenverzeichnis zu den Registern von Ferdinand I. (1557) bis Franz II. (1806) auszuarbeiten. Nach Meillers Bericht beteiligten sich daran die Beamten Böhm, Weyda, Tomaschek, Thomayr und Klemm. Dieses Verzeichnis wurde auf Zetteln ausgearbeitet und ist heute nicht mehr erhalten, es wurde später von Schiitter und Ankert in vier Bände übertragen und bildet heute den AB. 327, der die ganze Zeit von 1519 bis 1806 umfaßt, da man auch die Register Karls V. mit einbezogen hat. Dieser Index, der das Haupthilfsmittel für die jüngere Reichsregistratur ist, berücksichtigt jedoch nur die Namen der Urkundenempfänger, sonstige im Urkundentext vorkommende Namen, die natürlich in die vielen Tausende gehen, Inventare dea Wiener Baua-, Hof- und Staatsarchivs, Bd. 4. 21