Inventare Teil 5. Band 4. Gesamtinventar des Wiener Haus-, Hof- und Staatsarchivs (1936)
Reichsarchive von Lothar Gross
320 Reichsarchive. Österreichs im 16. und beginnenden 17. Jahrhundert. Die jetzt übernommenen Register sind die bei Celakovsky S. 139 unter Nr. 2, 3, 5, 7, 8 und 10—16 angeführten Bände. Sie wurden der Reihe der Reichsregister eingegliedert. Wie bereits erwähnt, begann man bereits sehr früh, die älteren Reichsregister zu bearbeiten und ihren wertvollen Inhalt zugänglich zu machen. Noch unter Rosenthal wurde der Inhalt der Bände A, C—Z und AA—QQ sowie SS in der Weise bearbeitet, daß von jeder Eintragung ein Regest verfaßt wurde und diese Regesten fortlaufend in der Reihenfolge, wie sie in den Bänden jeweils aufeinanderfolgten, unter Angabe der Blattzahl auf einzelne Bogen geschrieben wurden. Die Niederschrift dieser Regesten stammt fast ganz von der Hand des Offizials Strahl, eines Mitarbeiters Rosenthals; ob er auch ganz allein diese gewaltige Arbeitsleistung des Regestie- rens vollbrachte, läßt sich natürlich nicht entscheiden. Diese „Repertorien“ der Reichsregister (so nennt sie die Aufschrift auf den Bänden) bilden heute den AB. 325 und umfassen 10 Bände. Noch zur Zeit Reinharts bildeten sie Lagen loser Bogen, die in den österreichischen Akten eingeteilt waren, wie die am Beginn der einzelnen Lagen stehenden Vermerke zeigen. Gebunden wurden sie erst später. Wahrscheinlich gleichzeitig (da sie auch Strahl schrieb) wurden Auszüge aus den Registern der Jahre 1401—1431 auf Einzelblättern gemacht und chronologisch geordnet (AB. 324), man wollte auf diese Art einen Behelf vom chronologischen Gesichtspunkte aus schaffen, der zur Bestandesaufnahme, wie sie die Repertorien boten, hinzutreten sollte, aber offenbar über die Anfänge nicht hinausgediehen ist. Außerdem wurde das mit B signierte Register Ruprechts damals von Strahl vollständig abgeschrieben und eine große Anzahl von Abschriften aus verschiedenen Registern Ruprechts, Sigismunds und Friedrichs angefertigt, die heute in 5 Bänden vereinigt sind. Nach einem Promemoria des Jahres 1784 wurde auch der Offizial Strahl bald nach 1782 von dem damaligen Archivleiter Roschmann mit der Ausarbeitung eines „Materialregisters“ zu den Reichsregistern betraut. Wir wissen aber nicht, was aus dieser Arbeit geworden ist. Von diesen Arbeiten waren die „Repertorien“ die wertvollste und man darf getrost behaupten, daß die späteren Fundbehelfe zu den älteren Reichsregistern auf ihnen fußen. Für den praktischen Gebrauch boten sie allerdings nicht viel. Hier haben erst Chmels Arbeiten Wandel geschaffen. Von ihm stammen die auf Zetteln geschriebenen, in einen chronologischen Zettelkatalog geordneten Regesten zu den Reichsregistern Sigismunds (AB. 485), die allerdings unter starker Anlehnung an die Regesten der „Repertorien“ verfaßt sind. Vermutlich hat er auch zu den Registern Ruprechts und Friedrichs III., deren Regesten er ja veröffentlicht hat,1 gleichartige Behelfe angelegt. Erhalten sind uns solche allerdings nicht, doch ist es möglich, daß sie nach Erscheinen der gedruckten Regesten als überflüssig beseitigt wurden. Hingegen sind uns 1 Regesta chronologico-diplomatica Ruperti regis Romanorum, Frankfurt a. M. 1834, und Regesta chronologico-diplomatica Friderici IV. Romanorum regis (imperatoris III.), Wien 1838—1840.