Inventare Teil 5. Band 4. Gesamtinventar des Wiener Haus-, Hof- und Staatsarchivs (1936)

Reichsarchive von Lothar Gross

Reichsregisterbücher. 319 uns gekommen. Viel schlimmer steht es mit der Vollzähligkeit bei den Registern Karls V. Von diesen ist gewiß nur ein Teil erhalten geblieben. Rosenthals Vermutung, daß die 22 heute aus der Bibliothek Joachim Hein­rich von Bülows in die Göttinger Universitätsbibliothek gelangten Bände aus der Zeit Karls V. zu dessen Reichsregistern gehören, weshalb er bei der Staatskanzlei deren Erwerbung von Bülow anregte, war allerdings un­richtig. Es handelt sich bei diesen Bänden vielmehr um die Sammlung von Urkunden- und Aktenabschriften des Viglius von Zuichem,1 die Bülow gekauft hatte. Wir wissen hingegen, daß schon im Tunesischen Feldzug Karls V. acht Bände seiner Reichsregister zugrunde gegangen sind und können auch feststellen, daß die meist politischen Angelegenheiten gewid­meten „libri caesaris“ heute fehlen, ebenso wie ein Band mit Gnadensachen aus dem Jahre 1530, zu dem uns ein alter Index erhalten ist.1 2 3 Die 27, bzw. 34 Bände Karls V. sind daher sicher nur ein Teil des ursprünglichen Be­standes. Seit 1850 sind am Bestände der Reichsregister bis in die jüngste Zeit nur wenige Veränderungen eingetreten. Außer einem Bande, der die Abschriften der kaiserlichen Präsentationen zu verschiedenen Pfründen von der Zeit Ferdinands I. bis in die Anfänge Matthias’ enthält und der in den letzten Jahrzehnten der Reihe angegliedert wurde, wäre als Zuwachs nur ein Registerfragment Kaiser Karls IV. zu erwähnen, das vor einer Reihe von Jahren aufgetaucht und jetzt an der Spitze der ganzen Reihe aufgestellt ist,8 sowie die Rekonstruktion der Konzeptshände aus den ersten Regierungsjahren Karls V., auf die wir noch zu sprechen kom­men werden. Eine außerordentlich wertvolle Bereicherung erfuhr die Reihe der Reichsregister im Jahre 1933, als anläßlich der Einverleibung des einstigen Adelsarchivs (Gratialregistratur des Bundeskanzleramtes) in das Staats­archiv des Innern und der Justiz aus der Reihe der sogenannten Saal­bücher des Adelsarchivs jene Registerbände übernommen wurden, die als Register der österreichischen Abteilung der Reichshofkanzlei (vor 1620) erkannt wurden und wahrscheinlich bei der Errichtung der selbständigen österreichischen Hofkanzlei im Jahre 1620 dieser von der Reichskanzlei übergeben worden waren. Mit diesen wurden gleichzeitig auch noch zwei Bände aus der Kanzlei Ferdinands I. mitübernommen, die der Zeit vor seinem Kaisertum entstammen. Diese Bände waren zusammen mit anderen Registern schon 1890 in der Abhandlung von Jaromir Celakovsky, 0 domá- cich a cizich registrech zolaste o registrech ceské a jinych rakouskych dvorskych kancelafi (De vernaculis et extraneis registris, praecipue de his, quae ad Bohemiam et alias Austriacas aulicas cancellarias pertinent) aufgezählt worden. Sie enthalten nur zum geringeren Teil Adels- und Wappensachen, zum größeren bieten die hier eingetragenen Privilegien ein sehr schätzbares, wenig ausgenütztes Material zur inneren Geschichte 1 Heute Handschrift Histor. 657 der Univ.-Bibl. Göttingen, vgl. Verzeichnis der Hand­schriften des preußischen Staates 1/2, S. 192. 2 Vgl. L. Groß, Die Reichsregisterbücher Karls V., herausgegeben vom Kaiser-Wilhelm- Institut für deutsche Geschichte in Verbindung mit dem StA., S. V ff. 3 Vgl. darüber Neues Archiv für ältere deutsche Geschichte 43, S. 581 ff.

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