Inventare Teil 5. Band 4. Gesamtinventar des Wiener Haus-, Hof- und Staatsarchivs (1936)
Reichsarchive von Lothar Gross
318 Reichsarchive. vorübergehend im Hofkammerarchiv aufbewahrt, späterhin aber nie mehr von den anderen Hauptbeständen des StA. getrennt. Bis zur Übernahme der reichshofrätlichen Registratur erfuhr der Bestand der Reichsregister des Archivs keine Vermehrung. Noch 1845 verfügte das Archiv nur über die aus Innsbruck gekommenen Bände, die jüngeren Reichsregister lagen noch in der Reichshofratsregistratur. Chmel beantragte bereits damals die Vereinigung sämtlicher Reichsregister im StA. Es war allerdings auch hoch an der Zeit, sich der jüngeren Reichsregister anzunehmen, da auch die vereinigte Hofkanzlei anläßlich der bei der Errichtung des k. k. Adelsarchivs erfolgten Auslieferung zahlreicher Akten des Reichshofrates und der Reichshofkanzlei an dieses neue Institut den allerdings vergeblichen Versuch gemacht hatte, sich auch der Register zu bemächtigen. Die Staatskanzlei hatte jedoch dieses Verlangen nicht erfüllt. Als nun die reichshofrätliche Registratur 1849 endlich dem Archiv einverleibt wurde, stellte es das Ministerium des Äußern der Archivdirektion anheim, die Reichsregister sofort in das Hauptarchiv übertragen zu lassen. Dies konnte nach einem Berichte Chmels aus technischen Gründen allerdings nicht sogleich durchgeführt werden, muß aber doch binnen kurzem erfolgt sein. Wir besitzen leider kein Verzeichnis über die damals in das Archiv gelangten Reichsregister. Wir wissen nur, daß es 274 Bände waren, die nach der einen Angabe von Maximilian I. bis Franz II., nach der anderen von Friedrich III. bis Franz II. reichten. Zu dieser mächtigen Reihe von Bänden gehören in so ziemlich geschlossener Folge die jüngeren Register von Karl V. bis Franz II. und eine Anzahl von Bänden, die noch der älteren Serie anzugliedern waren. Es sind dies das Konzeptbuch Maximilians I. mit der irrigen Aufschrift „Friedrich III. — Maximilian I.“,1 ferner zwei Bände mit Urkundenabschriften Maximilians I. von 1494 bis 1499,2 die mit Band X/l und X/2 identisch sind, meist Lehenbriefe und Privilegienbestätigungen, und höchstwahrscheinlich auch das mit TT signierte Register Maximilians I. sowie der an der Spitze der ganzen Reihe stehende Band „ad A“, der nichts anderes als ein im 16. Jahrhundert hergestellter Auszug zum Reichsregister Ruprechts, das die Signatur C trägt, ist. Wenn sich bezüglich dieser Bände auch nicht im einzelnen der aktenmäßige Nachweis erbringen läßt, daß sie aus der reichshofrätlichen Registratur kamen, so erscheint dies doch angesichts der oben erwähnten Nachrichten so gut wie gewiß. Ganz ungewiß scheint mir hingegen die Herkunft des als Lehenbuch Maximilians I. (1495—1500) bezeichneten Bandes zu sein. Es scheint sich hier fast ausschließlich um österreichische landesfürstliche Lehen zu handeln und die Zugehörigkeit dieses Bandes zu den Reichsregistern ist jedesfalls eine sehr fragliche, ganz abgesehen davon, daß dieses Buch seinem Wesen nach nicht zur Kategorie der Register im engeren Sinne gehört. Was nun die jüngeren Reichsregister von Karl V. bis Franz II. betrifft, so sind sie von Ferdinand I. an wohl so ziemlich vollzählig auf 1 Vgl. über dieses Wilh. Bauer in den Mitteil. d. Inst. f. österr. Geschichtsforschung 26, S. 260 ff. * Vgl. ebenda S. 253 f.