Inventare Teil 5. Band 4. Gesamtinventar des Wiener Haus-, Hof- und Staatsarchivs (1936)
Reichsarchive von Lothar Gross
316 Reichsarchive. Revisiones. Diese Abteilung enthält zwei inhaltlich verschiedene Aktengruppen: die eine wird gebildet durch das Aktenmaterial, das sich durch den Revisionszug gegen Urteile verschiedener Behörden, wie der niederösterreichischen Regierung, des Hofmarschallamtes usw., an den Reichshofrat ergab,1 die andere durch die Anzeigen, die der Erzbischof von Mainz als Erzkanzler des Reiches über die bei ihm gegen Urteile des Reichskammergerichtes eingelegten Revisionen an den Kaiser erstattete.1 2 Die Abteilung wird schon als Bestandteil der reichshofrätlichen Registratur erwähnt, doch scheint es, daß die zweite der sie bildenden Gruppen oder zumindest Teile derselben identisch sind mit dem 1845 als Denuntiationes revisionum bezeich- neten Bestand der sogenannten zweiten Abteilung der Reichsakten. Trifft diese Annahme zu, dann sind diese Akten erst im StA. mit der Abteilung vereinigt worden. Hiezu besteht ein 1932 von Groß angelegtes Verzeichnis (AB. 31/15). Inhaltsverzeichnis: A—Z, Fasz. 1—8. Reichsregisterbücher. Die große Serie der Reichsregisterbücher, die in allerdings nicht lückenloser Reihe von Ruprecht bis Franz II. reichen, gehört zu den wertvollsten und teilweise auch ältesten Befänden des StA. Die älteren Bände derselben von Ruprecht bis einschließlich Maximilian I. sind bereits unmittelbar nach der Gründung des Archivs diesem einverleibt worden. Auf die älteren Schicksale dieser älteren Register sowie auf die Frage der in ihrer Reihe fehlenden oder in anderen Archiven überlieferten Bände ist hier nicht einzugehen. Wer sich dafür interessiert, findet alles Wissenswerte, insbesondere auch die Spezialliteratur, in Bresslaus Urkundenlehre.3 Zur Zeit der Gründung des Archivs befanden sich diese älteren Bände in der Hofschatzregistratur, auch Schatzgewölbe genannt, zu Innsbruck. Sie dürften dorthin zur Zeit Maximilians I. gekommen sein. Merkwürdigerweise scheinen sie von der Reichshofkanzlei in Wien nie ernstlich vermißt worden zu sein, denn sonst wäre die Innsbrucker Regierung, als man 1622—1627 die Reichssachen aus dem Innsbrucker Archiv auf Befehl Kaiser Ferdinands II. ausschied und dieselben 1627 durch den Reichshofrat Johann Anton Popp nach Wien bringen ließ, mit ihrer Weigerung, die Reichsregister auszufolgen, weil sie angeblich täglich gebraucht würden, kaum durchgedrungen.4 Sie blieben damals in Innsbruck und müssen in der nächsten Zeit fast ganz in Vergessenheit geraten sein. Zwar hatte man sie bereits 1736 auf Betreiben des Reichshofratspräsidenten Grafen Johann Wilhelm Wurmbrand gesucht, jedoch im Wiener Schatzgewölbe. Auf Grund eines Auszugs aus den alten 1 Vgl. über diese Rekurse Fellner-Kretsehruayr, Österr. Zentralverwaltung 1, S. 229 f. 1 Vgl. hierüber auch Schröder, Deutsche Reichsgeschichte, 6. Auf!., S. 917. 3 Bresslau. Urkundenlehre 1, 2. Auf!., S. 138 ff. — Vgl. jetzt auch Kaiser in der Archivalischen Zeitschrift, III. Folge, Bd. 2, S. 204 ff. * Vgl. Mich. Mayr in den Mitteilungen der 3. (Archiv-) Sektion der k. k. Zentralkommission 2, S. 158.