Inventare Teil 5. Band 4. Gesamtinventar des Wiener Haus-, Hof- und Staatsarchivs (1936)
Reichsarchive von Lothar Gross
Reichshofratsprotokolle — Badische Akten. 297 geforderten, außerordentlich zahlreichen Akten dieser Art zu erstatten. Dieser kam diesem Aufträge erst 1844 nach und sein Bericht, der eine beträchtliche Zahl von Akten von der Auslieferung ausschließen wollte, wurde noch dem Präsidenten Hieronymus von Kleinmayrn zur Überprüfung übermittelt. Kleinmayrn war vielfach mit der Arbeit Kalkhoffs, dessen Ausführungen ihm in manchen Fällen nicht richtig erschienen, nicht einverstanden. Er bemängelte eine Reihe von Posten und auch sein Bericht schloß eine große Reihe von Faszikeln von der Auslieferung aus. Am 13. Nov. 1844 teilte die Staatskanzlei der badischen Gesandtschaft das Ergebnis der Überprüfung ihrer Anforderungsliste mit, das eine sehr große Zahl von Faszikeln von der Abgabe ausschloß. Erst am 21. Juli 1847 kam die badische Gesandtschaft auf das Promemoria zurück, da sie erst im Jahre 1846 von der Reichshofratsregistratur das zu weiteren Verhandlungen unerläßliche Verzeichnis der angeforderten Akten erhalten hatte und erst das Gutachten des badischen Generallandesarchivs über die von der Ausfolgung ausgeschlossenen Akten eingeholt werden mußte. Das badische Promemoria bekämpfte die in der Note der Staatskanzlei vom 13. Nov. 1844 niedergelegten Argumente. Dies veranlaßte die Staatskanzlei, über die strittigen Punkte das Gutachten des StA. einzuholen. Das Archiv, an dessen Spitze damals der Hofrat Klemens Wenzel Freiherr von Hügel stand, forderte zunächst, um dem mit dem Gutachten betrauten Vizedirektor Josef Chmel ein Urteil zu ermöglichen, die Einsichtnahme in eine Anzahl der fraglichen Faszikel und trat im übrigen in einem von Hügel verfaßten Berichte dafür ein, von jeglicher Auslieferung abzusehen, wobei Hügel den Standpunkt vertrat, daß das Material der Reichshofregistratur sehr wertvoll sei, um daraus die noch viel zu unbekannte Geschichte der Habsburger in ihrer Eigenschaft als deutsche Kaiser zu schreiben und daher im Interesse der Dynastie in möglichster Vollständigkeit in Wien aufbewahrt werden müßte. Er betonte dabei, daß gerade die mangelnde Kenntnis der eigenen Geschichte und der politischen Gestaltungen der Vergangenheit, die in der jüngeren Generation in steigendem Maße um sich gegriffen habe, den Revolutionen den Weg gebahnt habe. Metternich billigte zwar in eigenhändigen Bemerkungen Hügels Standpunkt vollständig, gab aber doch im Oktober 1847, da der badischen Regierung die Auslieferung im allgemeinen bereits zugesichert worden war, den Auftrag, die strittigen Akten genau auf ihre Auslieferbarkeit zu untersuchen. Chmels Gutachten, das erst im Februar 1849 erstattet wurde, lautete sehr ungünstig. Er übte mit Recht die schärfste Kritik an den bisherigen Arbeiten, da man, um ein Beispiel anzuführen, auch Korrespondenzen zwischen den Kaisern und den Markgrafen von Baden mit rein politischem Inhalte in Betracht gezogen hatte. In gleichem Sinne lautete ein im Mai 1849 von Meiller abgegebenes Gutachten über die große Masse der zur Auslieferung bestimmten Judizial aktén. In den nächsten Jahren geriet die ganze Angelegenheit vollständig ins Stocken. Erst 1854 kam Baden auf die Angelegenheit zurück und das Ministerium gab den Auftrag zur Auslieferung der von Chmel seinerzeit dazu geeignet befundenen Faszikel. Indessen ist es dazu nie gekommen. Nach einer Aussprache zwischen Erb und dem Unterstaatssekretär Josef