Inventare Teil 5. Band 4. Gesamtinventar des Wiener Haus-, Hof- und Staatsarchivs (1936)

Biographien der Archivbeamten seit 1749 von Franz Hüter

120 Biographien. ist nun in diesem Zusammenhang deshalb bedeutungsvoll, weil Putsch trotz vieler Absonderungen zu praktischen Zwecken der Verwaltung oder aus dynastischen Interessen die zahlreichen Archivkörper, die im Schatz­gewölbe Aufnahme gefunden hatten, doch zum guten Teil unvermengt er­halten hatte. Später, im Jahre 1762, hat R. freilich einen neuen, künstlichen Anlageplan nach Materien entworfen, diesen zwischen 1762 und 1779 stark abgeändert und in der letzten Fassung, an der sein Mitarbeiter Hops beteiligt war, durchzuführen begonnen. Aber jede archivalische Einteilung nach Materien deckt sich zum Teil mit einer Einteilung nach Provenienzen, steht jedenfalls einer solchen ungleich näher als die jeden natürlichen Zu­sammenhang zerreißende (dafür allerdings in vieler Hinsicht praktische) chronologische Reihung. Ein Beweis hiefür ist es, daß R. eben bei dieser Einteilung nach Materien die Archive der Grafen von Görz und der Grafen von Cilli, die bis dahin mitten unter den Beständen des Schatz­gewölbes gelegen waren, ausschied und gesondert an den Schluß stellte. Daß R. damit bewußt dem Provenienzprinzip folgte, geht daraus hervor, daß er expressis verbis erklärt, er habe die im Schatzgewölbe vorhandenen, ohne Unterschied beisammen gelegenen Bestandteile selbständiger Archive — freilich in der Tat nur die zwei angeführten — wieder ausgeschieden. Dem Werk R.s, dessen allgemeine Tendenz im vorstehenden an dem damals wichtigsten Bestand des neu gegründeten Archivs, den Urkunden, zu skizzieren versucht wurde, haften nun allerdings zwei schwere Mängel an: erstens ein unschlüssiges Schwanken zwischen verschiedenen Ordnungs­systemen und zweitens — der Hauptfehler —, daß vieles nur wenig weit gedieh oder auch unausgeführt blieb. Schon in seinen „Reflexiones“ 1749 schlug R. nicht die Übertragung aller Urkunden aus Innsbruck, Graz und Prag nach Wien vor, sondern eine Auswahl, die in Innsbruck und Graz auch in der Tat getroffen wurde, obwohl von den Innsbrucker Urkunden noch ein beträchtlicher Teil und von den Grazer Urkunden eigentlich alle provenienzmäßig nach When gehört hätten. Auch die erwähnte Einteilung in sechs Gruppen vermischt die Einteilungsgrundlage der Provenienz mit der des Betreffs (eine nur durch Zerreißung verschiedener Provenienzkörper zu gewinnende reine Betreifsgruppe bilden z. B. die das Erzhaus betreffen­den Urkunden). Vor allem aber wurde die ungar. Abteilung völlig künst­lich, hauptsächlich aus den Beständen des Wiener Schatzgewölbes gebildet: ein der Ausscheidung des Görzer und des Cillier Archivs geradezu ent­gegengesetzter Vorgang! Zu dem Provenienz-, dem Betreffs- und Materien­system gesellt sich dann in der letzten Zeit R.s — allerdings im Gegensatz zu seinen Anschauungen von Roschmann betrieben — noch die chrono­logische Ordnung, die bei R.s Tod in der ungar. Abteilung ganz, in der böhm. ziemlich weit durchgeführt gewesen sein dürfte. Noch böser stand es um die Aktenbestände.1 R.s Vorschlag von 1750, die das Haus Österreich und seine Staaten betreffenden Akten aus Prag 1 Vgl. zu dem folgenden unten die Ausführungen Groß’ im Abschnitt Collection diplomatique (1. Band), Mayrs in den Abschnitten Friedensakten der Staatskanzlei, Italien, Kleinere Staaten, Polen und Venedig (1. Band), Groß’ in Abschnitt Österreichische Akten, Einleitung und Oberösterreich (3. Band), und Antonius’ im Abschnitt Handschriften (3. Band).

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