Inventare Teil 5. Band 4. Gesamtinventar des Wiener Haus-, Hof- und Staatsarchivs (1936)

Einleitung

32* Einleitung. dem Innsbrucker Statthaltereiarchiv in den Jahren 1881—1885 vollzog sich vornehmlich unter opportunistischen, unklaren Gesichtspunkten. Ge­rade dieser Austausch führte zu einer gefährlichen Erörterung in der Öffentlichkeit. Im „Neuen Wiener Tagblatt“ vom 30. Juli 1885 erschien eine Notiz, welche besagte, daß Arneth „seit Kurzem alle jene Urkunden, welche derzeit im Wiener Staatsarchiv aufbewahrt werden, allein fremder Provenienz sind, den ursprünglichen Eigentümern zurückstellen“ lasse. Be­zeichnend ist die etwas gewundene Berichtigung, die Arneth daraufhin erscheinen ließ: „Es kann mir auch nicht von fern in den Sinn kommen und würde weder meiner persönlichen Anschauung, noch meiner amtlichen Befugniß entsprechen, alle jene im StA. aufbewahrten Urkunden, welche fremder Provenienz sind, den ursprünglichen Eigentümern zurückzustellen. Meine Tendenz geht nur dahin, dort, wo sich die Möglichkeit dazu ergibt, einen Austausch herbeizuführen, durch welchen dem StA. Urkunden und Akten, die ihrer Natur nach in dasselbe gehören, einverleibt werden, wo­gegen es Archivalien rein provinzialen Charakters dem betreffenden Landes­archiv abtritt.“ Auf den nach dem Ausgleich von 1867 einzig übrigbleibenden Weg eines systematischen Ausbaues durch Übernahme ganzer, unter „gemein­samer“ Verwaltung stehender Registraturen des regierenden Hauses, des Hofes und der gemeinsamen Staatsverwaltung mußte Arneth förmlich wider Willen gedrängt werden. So kam es, daß er viele Möglichkeiten nicht ausnützte. Oft gab nur das Raumbedürfnis der betreffenden Be­hörden den Anstoß zur Gewinnung neuer Bestände. So bei der Übernahme von Teilbeständen der Staatskanzleiregistratur 1868 und 1892 und des Obersthofmeisteramtes 1877 und 1878. Immerhin bedeutet die Übernahme dieser Bestände sowie eines Teiles des Schriftennachlasses des Botschafters in Venedig und Vorsitzenden des Geheimen Rates und Obersthofmeisters unter Kaiser Leopold L, des Fürsten Johann Ferdinand Porcia,1 einen Fortschritt in dieser Richtung. Bezeichnend ist die Stellungnahme Ameths gegenüber der Aktion der ungarischen Delegation, des zur Beratung der gemeinsamen Angelegen­heiten abgeordneten Ausschusses des ungarischen Reichstages, in den Jahren 1884 und 1885.1 2 Diese ungarische Delegation hatte über Antrag des Abgeordneten Max Falk in einer Entschließung vom 17. November 1884 zum gemeinsamen Voranschläge für das Jahr 1885 u. a. folgendes be­schlossen: „Das in dem Cabinets-, Staats- und Wiener Hofkammerarchiv verwahrte, bis zu einem gewissen, später zu bestimmenden Zeitabschnitte reichende historische Material (insofern die eine oder die andere Hälfte der Monarchie auf die dort befindlichen Urkunden keinen unmittelbaren Anspruch hat), sowie jenes im Kriegsarchiv soll ausgeschieden und daraus ein einheitliches, abgesondertes Archiv unter der Bezeichnung österrei­1 Allerdings wurde dieser Schriftennachlaß nicht beisammen gelassen, sondern fast vollständig aufgeteilt. Vgl. die Ausführungen von Reinöhls im 2. Band. 2 Vgl. F. von Reinöhl, Zur Geschichte der Wiener Zentralarchive, Archival. Zeitschr. 36. Bd., 221 ff.; L. Bittner, Árpád von Károlyi als Archivar a. a. 0. 4.

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