Inventare Teil 5. Band 4. Gesamtinventar des Wiener Haus-, Hof- und Staatsarchivs (1936)

VORWORT. Entstehung und Einrichtung des Werkes sind im fünften Abschnitt der Einleitung § 3 c eingehend behandelt. Hier sei nur kurz folgendes be­merkt. Wer in diesem Gesamtinventar etwa ein ausführliches Verzeichnis aller Einzelstücke sucht, wird enttäuscht sein. Ein solches ließe sich bei dem ungefähr 60 Millionen Einzelstücke umfassenden Bestand des Archivs auch in Hunderten von Bänden nicht herstellen. Das Gesamtinventar ist viel­mehr als ein nach den Grundsätzen der genetisch-kritischen Methode aufge­bauter Führer durch die Bestände des Archivs gedacht, der dem Forscher Inhaltsübersichten (und je nach den Umständen auch genauere Inventare) über die einzelnen Abteilungen mit Vorbemerkungen über deren Entstehung und Zusammensetzung bietet. Zum leichteren Verständnis und zur Ent­lastung dieser Übersichten, Inventare und Vorbemerkungen sind die not­wendigen Angaben über die Entwicklung des Besitzstandes und der Ein­richtungen des Archivs, über die Tätigkeit der Archivbeamten, welche an der Ordnung der Bestände und an der Herstellung der Fundbehelfe beteiligt waren, und über diese Fundbehelfe selbst in besonderen Kapiteln: Einlei­tung, Biographien der Archivbeamten (S. 1—166), Übersicht der Archiv­behelfe S. 167—272) zusammengefaßt, welche dem eigentlichen Gesamt­inventar vorausgehen. Es werden daher die Archivbeamten überall nur mit ihren Familiennamen, die Archivbehelfe nur mit ihren fortlaufenden Num­mern zitiert. Alles nähere findet der Forscher in den genannten einleitenden Kapiteln. Eine vollständige Zusammenfassung aller Einzelangaben wird das als vierter Band folgende Sach-, Orts- und Personenregister bringen, nach dessen Erscheinen das Werk erst voll benützbar sein wird. Im übrigen glauben wir alles getan zu haben, um den Umfang des Werkes nicht ungebührlich anschwellen zu lassen. Wir haben uns bei der Gestaltung der Fußnoten äußerste Beschränkung auferlegt und es daher auch vermieden, die Geschäftsstücke der Registratur des Archivs, auf welcher die Darstellung der Hauptsache nach beruht, einzeln zu zitieren. Diese können jedoch im Bedarfsfälle auf Grund des im StA. verwahrten Manuskriptes und der sonstigen Behelfe jederzeit ermittelt und zur Ver­fügung gestellt werden. Die heute der wissenschaftlichen Benützung noch nicht allgemein zugänglichen Bestände (vgl. Einleitung, fünfter Abschnitt, § 5 b) werden nur ganz summarisch verzeichnet. Der vorliegende erste Band umfaßt die Geschichte, die Übersichten und Inventare der Reichsarchive, des Archivs der geheimen österreichischen Staatsregistratur, des Archivs der Staatskanzlei, der Gesandtschaftsarchive

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