J. K. Mayr: Inventare Teil 5. Band 3. Metternichs geheimer Briefdienst. Postlogen und Postkurse (1935)

II. Die Postkurse - A. Allgemeine Voraussetzungen:

4- Briefpostpaketverschlüsse und Briefpoststempel. Die ältere Art der Versendung der aufgegebenen Briefe durch die Post­ämter war die in gebundenen Paketen („paquets ficelés“, auch „en liasse“), die der Kuvertierung und Siegelung entbehrten. Diese primitive Art der Ver­packung konnte die Briefe naturgemäß nicht vor dem Zugriffe fremder Post­anstalten sichern. Sie wurde daher mit Vorbedacht in jenen Fällen verlangt, in denen es dem Transitlande — so Österreich bezüglich der zwischen Frank­reich und Fremditalien oder zwischen Preußen und Südwestdeutschland ge­wechselten Postpakete — um die Kontrolle der darin verwahrten Briefschaf­ten zu tun war1). Das neuere Verfahren war die Versendung der Briefe in sogenannten „paquets clos“, die kuvertiert und versiegelt waren. Zum ersten­mal haben sich, wie es scheint, die Thurn und Taxisschen Posten und die deutschen Südweststaaten Bayern, Württemberg und Baden dieser Versen­dungsart bedient. Von ihnen hat sie Österreich übernommen und bei allen jenen Postverbindungen zur Anwendung gebracht, die es mit Hilfe der Nach­barpostanstalten mit solchen Staaten unterhielt, mit denen es keine gemein­samen Grenzen hatte. In derart verschlossenen Postpaketen schien die Kor­respondenz vor jeder unbefugten Einsichtnahme in den Transitländern ge­sichert zu sein, so daß man von einer unmittelbaren Postverbindung sprechen konnte. Das war wohl auch der Grund, warum sich Sardinien so sehr gegen den Transit geschlossener, zwischen Lombardo-Venezien und Frankreich ge­wechselter Postpakete zur Wehr setzte (S. 71). Lilien hat diese Auffassung lebhaft bekämpft und die Ansicht vertreten, daß zwischen verschlossenen und losen Brieftransporten kein wesentlicher Unterschied bestehe2). Bezüglich der österreichischen Postlogen mag er damit nicht unrecht gehabt haben. Franz Graf Saurau, ein mit dem Geheimen Dienste wohl vertrauter Mann, hat es als ein Täuschungsmanöver bezeichnet, wenn Österreich, um Frankreich zu beruhigen, den lombardo-venezianischen Transit der toskanischen, nach Mit­tel- und Nordfrankreich bestimmten Korrespondenzen in geschlossenen Brief­paketen vor sich gehen lassen wollte3). Besonders raffinierter Sicherheitsverschlüsse haben sich Österreich und Frankreich für ihre unmittelbar ausgewechselten Briefpostpakete bedient. Auf der bayrischen Strecke Forbach (bei Saarbrücken)—Eger und, wie es geplant war, auch auf der sardinischen Ferney (bei Genf)—Simplon—Mailand waren die Postpakete zunächst mit einem feinen, an den Kreuzungsknoten durch aufgeprägte Oblatensiegel fixierten Bindfaden zu verschließen und dann in einen Papierumschlag zu verpacken, der von einer stärkeren, an den Knoten mit dem Amtssiegel versehenen Schnur zusammengehalten wurde. Für die schweizerischen Linien Ffüningen (bei Basel)—Bregenz und Flüningen—Mai­land begnügte man sich mit ledernen Postbeuteln, die mit Buchstabenschlössern („cadenas ä lettres“) verschlossen waren, deren Stichwort nur die korrespon­dierenden Postbüros kannten4). Diese Sicherheitsvorkehrungen wurden in alle weiteren französisch-österreichischen Postverträge übernommen. Des erst­genannten Verfahrens hat sich Österreich auch für den Postverkehr mit Thurn und Taxis bedient. Nach einer verbesserten Methode wurden die Kreuzungs­*) Note an Hofkammer 28 X 13 Notenwechsel 32. 2) Notenwechsel Cerruti-Lilien 18 VIII 3, 7 Sardinien, adm. Reg. 3. 3) Bericht aus Florenz 31 IV 26 Toskana, adm. Reg. Postwesen. *) Postvertrag mit Frankreich 17 VIII 10; L. Neumann, Rec. des traités 3, 238. JO

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