J. K. Mayr: Inventare Teil 5. Band 3. Metternichs geheimer Briefdienst. Postlogen und Postkurse (1935)
II. Die Postkurse - A. Allgemeine Voraussetzungen:
4- Briefpostpaketverschlüsse und Briefpoststempel. Die ältere Art der Versendung der aufgegebenen Briefe durch die Postämter war die in gebundenen Paketen („paquets ficelés“, auch „en liasse“), die der Kuvertierung und Siegelung entbehrten. Diese primitive Art der Verpackung konnte die Briefe naturgemäß nicht vor dem Zugriffe fremder Postanstalten sichern. Sie wurde daher mit Vorbedacht in jenen Fällen verlangt, in denen es dem Transitlande — so Österreich bezüglich der zwischen Frankreich und Fremditalien oder zwischen Preußen und Südwestdeutschland gewechselten Postpakete — um die Kontrolle der darin verwahrten Briefschaften zu tun war1). Das neuere Verfahren war die Versendung der Briefe in sogenannten „paquets clos“, die kuvertiert und versiegelt waren. Zum erstenmal haben sich, wie es scheint, die Thurn und Taxisschen Posten und die deutschen Südweststaaten Bayern, Württemberg und Baden dieser Versendungsart bedient. Von ihnen hat sie Österreich übernommen und bei allen jenen Postverbindungen zur Anwendung gebracht, die es mit Hilfe der Nachbarpostanstalten mit solchen Staaten unterhielt, mit denen es keine gemeinsamen Grenzen hatte. In derart verschlossenen Postpaketen schien die Korrespondenz vor jeder unbefugten Einsichtnahme in den Transitländern gesichert zu sein, so daß man von einer unmittelbaren Postverbindung sprechen konnte. Das war wohl auch der Grund, warum sich Sardinien so sehr gegen den Transit geschlossener, zwischen Lombardo-Venezien und Frankreich gewechselter Postpakete zur Wehr setzte (S. 71). Lilien hat diese Auffassung lebhaft bekämpft und die Ansicht vertreten, daß zwischen verschlossenen und losen Brieftransporten kein wesentlicher Unterschied bestehe2). Bezüglich der österreichischen Postlogen mag er damit nicht unrecht gehabt haben. Franz Graf Saurau, ein mit dem Geheimen Dienste wohl vertrauter Mann, hat es als ein Täuschungsmanöver bezeichnet, wenn Österreich, um Frankreich zu beruhigen, den lombardo-venezianischen Transit der toskanischen, nach Mittel- und Nordfrankreich bestimmten Korrespondenzen in geschlossenen Briefpaketen vor sich gehen lassen wollte3). Besonders raffinierter Sicherheitsverschlüsse haben sich Österreich und Frankreich für ihre unmittelbar ausgewechselten Briefpostpakete bedient. Auf der bayrischen Strecke Forbach (bei Saarbrücken)—Eger und, wie es geplant war, auch auf der sardinischen Ferney (bei Genf)—Simplon—Mailand waren die Postpakete zunächst mit einem feinen, an den Kreuzungsknoten durch aufgeprägte Oblatensiegel fixierten Bindfaden zu verschließen und dann in einen Papierumschlag zu verpacken, der von einer stärkeren, an den Knoten mit dem Amtssiegel versehenen Schnur zusammengehalten wurde. Für die schweizerischen Linien Ffüningen (bei Basel)—Bregenz und Flüningen—Mailand begnügte man sich mit ledernen Postbeuteln, die mit Buchstabenschlössern („cadenas ä lettres“) verschlossen waren, deren Stichwort nur die korrespondierenden Postbüros kannten4). Diese Sicherheitsvorkehrungen wurden in alle weiteren französisch-österreichischen Postverträge übernommen. Des erstgenannten Verfahrens hat sich Österreich auch für den Postverkehr mit Thurn und Taxis bedient. Nach einer verbesserten Methode wurden die Kreuzungs*) Note an Hofkammer 28 X 13 Notenwechsel 32. 2) Notenwechsel Cerruti-Lilien 18 VIII 3, 7 Sardinien, adm. Reg. 3. 3) Bericht aus Florenz 31 IV 26 Toskana, adm. Reg. Postwesen. *) Postvertrag mit Frankreich 17 VIII 10; L. Neumann, Rec. des traités 3, 238. JO