J. K. Mayr: Inventare Teil 5. Band 2. Geschichte der österreichischen Staatskanzlei im Zeitalter des Fürsten Metternich (1935)

III. Die Organisation der Staatskanzlei - 5. Die Hilfsämter

Josef Mozart ist 1837 in die inländische Abteilung der Staatskanzlei übersetzt und der Registratur zugeteilt worden. In Protokoll und Index ist seine Handschrift von 1837—1843 zu verfolgen. Von 1843—1847 hat er sich im Konsulardepartement der Hofkammer für den Konsulardienst aus­gebildet. In der Staatskanzlei war er — seit 1845 als Hofkonzipist :— in der Kanzlei des Hofrates Valentin Huszár tätig412 413). 1844 haben der Ex­peditsadjunkt Teichmann und der — 1845 nach Leipzig versetzte — Staatskanzleioffizial Josef Grüner, 1845 der Staatskanzleikalligraph und (seit 1843) -offizial Johann K u b i n im Registratursdienste ausgeholfen 41S). c) D i e a 11 e R e g i s t r a t u r. Neben der allgemeinen, neuen Registratur verfügte die inländische Abteilung der Staatskanzlei auch über eine sogenannte alte Registratur, die ein „Archiv der älteren Akten“ darstellte, die keine unmittelbare Bedeutung mehr besaßen. Als „ein noch geheimeres Archiv“ wollte es Hudelist seit 1810 dem „bloß historischen“ Staatsarchiv gegenübergestellt wissen414). Hier lagen jene Reste der Archivalien der belgischen und der italienischen Hofkanzlei (auch der dalmatinisch-albanesischen Hofstelle) verwahrt, die dem Zugriffe der Franzosen von 1809 entgangen waren. Diese Zuwächse hatten im Verein mit den Flüchtungen der Jahre 1805 und 1809 und den Verlusten, die die Franzosen auch der alten Registratur im besonderen zu­gefügt hatten, eine derartige Unordnung hervorgerufen, daß eine Neu­ordnung ihrer Bestände unerläßlich wurde. In der Tat hat der Staatskanzlei­rat Blumendorf schon 18x0 ein System hiefür entworfen, das alle Akten bis einschließlich 1799 der alten Registratur, von 1800 angefangen jedoch der allgemeinen, neuen zusprach. Die älteren Akten wollte Blumendorf in 14 Klassen einteilen: Vorträge, Weisungen im allgemeinen, Weisungen an den Internuntius, Berichte im allgemeinen, Berichte des Internuntius, Nach­schriften (Weisungen) der Staatskanzlei, Nachschriften (Berichte) an diese, Privatgesuche, Staatsverträge, Noten an die Wiener Gesandtschaften, Noten von diesen, Noten an die Hofstellen, Noten von diesen, Miscellaneen. Son­derverzeichnisse sollten im Verein mit einem Generalprotokoll und einem Generalindex die Akten zugänglich machen 415). Dazu ist es nun allerdings, wie es scheint, niemals gekommen. Von den niederländischen, italienischen und dalmatinischen Akten, die von ihren Archivaren in Ordnung gebracht worden waren, abgesehen, konnte man noch 1822 nicht in Erfahrung bringen, was eigentlich vorhanden war416). Nach dem Tode des letzten Wappenkönigs vom Goldenen Vließ Beydaels von Zittaert kamen dessen zur vormaligen niederländischen Chambre héraldique gehörige Bücher und Papiere, nachdem sie vorerst Baron Bretfeld übernommen und in zwei Zimmern der Staatskanzlei aufgestellt hatte, da diese für die Minister­412) 37 III 14 Dekret F 4 Personalia iji; 43 IV 27 Note an Hofkammer I. c.; 45 I 13 Dekret F 4 Personalia 228 (Schweiger). 413) 45 I 13 Dekret für Grüner F 4 Personalia 78; 45 I 28 Weisung nach Leipzig 1. c.; 43 XII 27 Dekret für Kubin F 4 Personalia 126. 414) F. Kr on es, Aus Österreichs Tagen 347. 415) (1810) Bericht Blumendorfs Interiora 1. ,16) 22 II 7 Vorschläge Stürmers Interiora 2. 72

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