J. K. Mayr: Inventare Teil 5. Band 2. Geschichte der österreichischen Staatskanzlei im Zeitalter des Fürsten Metternich (1935)

V. Gentz und Metternich - 2. Metternich

„S. D. fragen, ob es Fürst Franz oder Josef Lobkowitz sei“ (der zum Berliner Gesandtschaftskavalier bestellt werden soll); „S. D. aufmerksam machen, obwohl der Antrag von ihr z. T. anbefohlen, z. T. so ge­nehmigt ist“; „S. D. mit dem Bemerken aufmerksam machen, daß sie es also angeordnet haben“; „S. D. aufmerksam machen mit dem Beifügen, daß das Rescript nach den Indicationen Kübecks abgefaßt ist“; „S. D. aufmerksam machen, ob sie diesen negierenden Vortrag ablaufen lassen wollen“; „S. D. mit dem Bemerken aufmerksam machen, daß dieser Vortrag für den erkrankten Baron Kreß und im Einverständnis mit ihm gemacht worden sei“; „S. D. aufmerksam machen mit Reproducierung der Note des Grafen Czernin“; „dürften S. D. vor der Lithographierung aufmerksam gemacht werden“ (Antwort: „gelesen“); „S. D. wollen zu dieser Depesche einen Privatbrief schreiben“; „auch fragen, wie der Vor­trag zu befördern ist“; „S. D. auf den Schluß vom Zeichen an und auf die letzte Beilage aufmerksam machen“; „S. D. bloß auf den Schluß auf­merksam machen“ (Antwort: „geschehen, aber nicht gelesen“) 885). Neben den Konzepten dieser Art gibt es aber — und sie machen wohl die Mehrzahl aus — auch solche, die weder ein eigenhändiges Expediatur Metternichs, noch eine der vorerwähnten Notizen tragen, die also — so möchte man meinen — dem Staatskanzler gar nicht zu Gesicht gekommen sind. Das wird sich ja wohl auch — zumal bei bedeutungslosen Gegenständen — so verhalten haben. Und doch gibt es Konzepte dieser Art — und zwar, wie es scheint, nicht wenige —, die durch eine oder die andere, von Metternichs Pfand herrührende, oft ganz geringfügige Ver­besserung erkennen lassen, daß er sie gleichwohl durchgesehen hat88e). Die Unterschriften wurden, wie erwähnt, von Metternich selbst er­teilt. Jeder Referent hatte die Reinschriften seiner Aufsätze zu übersehen, ehe sie der Expeditor dem Staatskanzler zur Unterzeichnung übergab. Die stellvertretende, einem Unterstaatssekretär vorbehaltene Unterferti­gung der administrativen Expeditionen, wie sie 1846 in Aussicht ge­nommen worden war, ist nicht mehr zustandegekommen. Selten nur hat der Staatskanzler auf die eigenhändige Unterfertigung des gesamten Aus­laufes verzichtet. Stellvertretungen hat er nur dem Staats- und Kon­ferenzrat, einigen wenigen Hofräten — Lebzeltern, Mercy, Werner — sowie während seiner Krankheit dem Botschafter Grafen Ficquelmont zugebilligt. Von Metternich unterfertigte Blanquette sind für Ziffern­weisungen schon während des Veroneser Kongresses verwendet worden. Später hat sie Metternich zuweilen auch für Claris-Weisungen zur An­wendung gebracht 886 887). Die Verbindung, wie sie der Expeditor bei der Vorlage der Konzepte auf Grund solcher Notizen zwischen Referenten und Staatskanzler her­stellte, hat er in ähnlicher Weise auch bei der Vorlage der Reinschriften 886) 26 XII, 33 XI 15 Vorträge 365, 406; 35 XII 15 Cirkulare Hausarchiv, Todes­fälle 5; 41 VII 17 Weisung nach Frankfurt Deutsche Akten 117 (neu). 88s) ii X 9 Vorträge 280; 20 V 24 Weisung nach Rom Rom, Korr, sur des aff. de police 1819/20; 33 IX 14 Note an Blacas Frankreich, Varia 146; 36 III 19 Note an Pralorme Sardinien 51. 887) 22 IX 25 actes ä prendre ä Vérone Deutsche Akten 182 (alt); 38 VII 1, 39 VI 2 Vorträge 422, 426. 152

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