J. K. Mayr: Inventare Teil 5. Band 2. Geschichte der österreichischen Staatskanzlei im Zeitalter des Fürsten Metternich (1935)
IV. Der Beamtenkörper der Staatskanzlei - 3. Materielle Verhältnisse
B. Quartiergeld und Diäten (Taggelder). Auch bei diesen Bezügen waren die Staatskanzleibeamten im Vorteile. Ihr Quartiergeld war höher und wurde nicht selten in den Ruhegehalt mit- eingerechnet. Beamte in außerordentlichen Diensten bezogen es allerdings in der Regel nicht. Die Staats- und Konferenzräte hatten iooofl. Quartiergeld, die Hofräte (samt dem Archivdirektor) 800 fl. Zahlmeister und Expeditor lagen mit 600 und 700 fl. wenig hinter ihnen zurück. Auf dem halben Quartiergeld der Hofräte hielten die Staatskanzleiräte und die Hofsekretäre gleich den Kanzleidirektoren, Registratoren und Archivaren. Der Staatskanzleikassier erhielt um 100 fl. weniger. Das Quartiergeld der Hofkonzipisten, Expedits- und Registratursadjunkten sowie der Kassenkontrollore betrug einheitlich 240 fl. Um 40—80 fl. weniger erhielten die Offiziale der Staatskanzlei, des Archivs und der Kasse a72). Da die Quartiergelder den Mietaufwand nur ganz unzureichend deckten — 1816 kostete z. B. eine Wohnung von 6—7 Zimmern 4000—6000 fl. 873) —, blieb stets das Bestreben rege, anstatt des Quartiergeldes ein Naturalquartier zu erlangen, zumal nach dem Finanzpatent von 1811, das die Hausherrn mit einer Ver- fünffachung des Mietzinses beantworteten 874). Es gab mehrere solcher Naturalquartierhäuser, deren größtes das ehemalige Bürgerspital war, mit zahlreichen Höfen und Dutzenden von Stiegenhäusern. Seit 1811 war die Quartierverleihungshofkommission die einzige Behörde in Wohnungsangelegenheiten und sie ist auch von den Staatskanzleibeamten mit zahlreichen Wohnungsgesuchen in Anspruch genommen worden. Allein sie nahm auf keines dieser Gesuche Bedacht und ließ sie, da ihr die anderen Staatsbeamten bedürftiger zu sein schienen, so lange liegen, als sie selbst bestand. Sie handelte damit ganz im Sinne des Kaisers Franz, dem die Staatskanzleibeamten ohnehin „besser daran zu sein“ schienen als alle übrigen Staatsbeamten. Mit ihren Diäten, die auf Dienstreisen und bei länger dauernden Verwendungen außerhalb des Dienstortes fällig wurden, standen die Staatskanzleibeamten denen des Staatsrates gleich, deren Diäten höher als die sonst üblichen waren. Demnach bezogen die Staats- und Konferenzräte 16, die Hofräte 13, die Hofsekretäre (Registratoren und Expeditsdirektoren) 10, die Hofkonzipisten 8, die Offiziale 6 und die Türhüter 4 fl. täglich 672 673 674 675). Mit dem Gehalt verglichen, machten die Diäten in den unteren Stufen etwa das Doppelte, in den oberen das Einfache eines Tagesbezuges aus. Beide zusammengenommen ergaben — zumal bei länger dauernder dienstlicher Abwesenheit — überaus bedeutende Einkommensteigerungen, die den glücklichen Empfänger zur Verlangsamung seines Arbeitstempos bestimmen konnten. C. Diplomatische Geschenke. Bei bestimmten Anlässen — so bei der Unterzeichnung von Staatsverträgen und Ehepakten, bei der Verabschiedung fremder Diplomaten und 672) 19 VIII 13 Quartiergeldervorschrift Interiora 2. 673) E. Zenker, Die Wiener Revolution 1848 76. 674) 12 II ii Eingabe Knechtls Personalia 24. B75) 16 VII 4 Vortrag der Hofkammer Staatsrat 5506/1816. 117