Lothar Groß: Inventare Teil 5. Band 1. Die Geschichte der deutschen Reichshofkanzlei von 1559-1806 (1933)

I. Die allgemeine Entwicklung der Reichskanzlei von 1559-1806 - 4. Die Kanzleiverträge von 1742 und 1745 und ihr Einfluß auf die Kanzleiverhältnisse

und Ungarn durch die Kanzleiverträge ja nicht gebunden war, es stets er­möglichte, eine selbständige, den österreichischen Interessen nicht genehme Politik des Reichsvizekanzlers zu durchkreuzen. Der Niedergang der po­litischen Bedeutung der Reichskanzlei bedeutete jedoch nicht, daß sie fortan nicht mehr für die Abfassung von diplomatischen Schriftstücken verwendet wurde 320). Durch die ganze zweite Hälfte des 18. Jahrhunderts sind noch sehr viele derartige Expeditionen aus der Reichskanzlei ausgelaufen. Eine Untersuchung des Aktenmaterials zeigt vielmehr, daß nicht nur mit den Reichsständen und den bei ihnen beglaubigten Gesandten diplomatische Korrespondenzen von der Reichskanzlei geführt wurden, sondern daß auch mit den Vertretern bei den auswärtigen Mächten, besonders in Rom, aber auch in Petersburg, Venedig und auch in Paris ein Schriftwechsel gepflogen wurde. Der Geschäftsumfang der Kanzlei schwoll unter der Regierung Franz I., besonders während des Siebenjährigen Krieges, sogar beträchtlich an und die seit 1761 immer häufiger werdenden Klagen des Vize­kanzlers Colloredo über die steigende Arbeitslast waren insoferne nicht un­begründet 321). Die in den ersten Jahren Franz I. relativ so günstige Lage der Kanzlei­finanzen änderte sich rasch. Schon 1748 klagte Colloredo über die kärg­lichen Eingänge des Taxamtes und machte Vorschläge, wie man durch Er­hebung einer Taxe für den Vorbehalt gewisser Titel für die altfürstlichen Häuser neue Einnahmen erzielen könnte, ohne jedoch die Zustimmung des Erzkanzlers zu finden 322). Wenige Jahre später, 1752, hatte das Taxamt bereits eine Schuldenlast von 30.000 fl. aufzuweisen 323). Die schwere Sorge finanzieller Bedrängnis sollte fortan die Reichskanzlei und deren Beamten kaum mehr verlassen. Die schlechte Lage des Taxamtes war nicht nur durch die geringen Taxeinnahmen verschuldet. Der Taxamtsgegenhandler Ignaz von Montfort hatte dem Erzkanzler den Vorschlag gemacht, ständig das Doppelte der Vizekanzlerbesoldung aus dem Taxamte zu entnehmen. Der Kurfürst hatte dem zugestimmt und auf diese Art in wenigen Jahren sehr namhafte Summen erhalten 323). Diese Zustände führten schon 1757 zu großer Unzufriedenheit des unteren Kanzleipersonals, das sich in einer an­züglichen, anonymen Eingabe an den Erzkanzler Luft machte 324). Die Kanzlisten hatten schon seit einem Jahre keine Besoldung mehr erhalten, ihre Lage war infolgedessen in der Tat eine recht traurige. Nur die Hilfe des Kaisers, der dem Taxamt aus seinen eigenen Mitteln im Laufe seiner Regierung über 100.000 fl. zukommen ließ, ermöglichte der Beamtenschaft, sich weiterzuhelfen 325). Auch mit dem Vizekanzler erlebte der Mainzer Kurfürst in diesen Jahren wenig Freude. Colloredo bildete 1759 eigen­mächtig eine aus fünf Beamten der Kanzlei zusammengesetzte ständige Kom­mission zur Besorgung der zur Jurisdiktion der Reichskanzlei gehörigen Rechtssachen. Der Erzkanzler, der in der Sache dem Vizekanzler beipflichten 32°) Gegen diese Auffassung wandte sich schon Voltelini i. d. Mitt. d. Inst, f. őst. G. 21, 184. 321) Ber. v. 1761 Apr. 15, Mzer. Korr. 94. 322) Ber. v. 1748 März 3, Mzer. R. K. 57. 323) Vgl. d. Ber. Brées v. 1757 März 19, Mzer. R. K. 74. 324) Beilage zum obzit. Ber. Brées. 325) Vgl. Ber. Colloredos v. 1772 März 3, Mzer. Korr. 95. 84

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