Lothar Groß: Inventare Teil 5. Band 1. Die Geschichte der deutschen Reichshofkanzlei von 1559-1806 (1933)

I. Die allgemeine Entwicklung der Reichskanzlei von 1559-1806 - 4. Die Kanzleiverträge von 1742 und 1745 und ihr Einfluß auf die Kanzleiverhältnisse

mußte, setzte dann diese Kommission durch ein eigenes Dekret förmlich ein, um seine Rechte wenigstens nach außen hin zu wahren 326). Colloredo er­wies sich aber auch dem Wiener Hof gegenüber willfähriger, als es dem Erz­kanzler lieb sein konnte. Dies zeigte sich besonders in der Frage der Nach­folge des Referendars Borié, in der sich Colloredo ganz den auf die Er­nennung des Hof rates der Staatskanzlei Beck abzielenden Wünschen des Kaisers und des Staatskanzlers Kaunitz fügte und den Mainzer Hofkanzler Freiherrn von Vorster in geradezu beschwörendem Tone bat, den Erz­kanzler zur Annahme Becks zu veranlassen 327). Es fehlte nicht viel, so wäre es zu einem ernsten Konflikt zwischen dem Kaiser und dem Kurfürsten gekommen. Politische Rücksichten, vor allem die Frage der Mainzer For­derungen nach Entschädigung für die Kriegsschäden, in der man in Mainz die Hilfe des Kaiserhofes nicht entbehren konnte, bestimmten indessen die Ratgeber des Kurfürsten, ihn zu veranlassen, der Ernennung Becks zuzu- stimmen 328). Der Erzkanzler tat dies jedoch nicht, ohne sich vom Kaiser eine ausdrückliche Erklärung über seine Rechte bei der Ernennung der Referendare geben und die Erfüllung seiner Ansprüche bei den Friedens­verhandlungen zusichern zu lassen 329). Die Geschäftslast der Kanzlei war in diesen Jahren, hauptsächlich infolge des Krieges, stark angestiegen. Wiederholt klagte Colloredo über Personalmangel, zumal die vorhandenen Kanzlisten der deutschen Expedition vielfach recht schlecht qualifiziert waren 33°). Er machte verschiedene Vorschläge zur Abhilfe und beantragte die Aufnahme von Supernumerarikanzlisten. Der Erzkanzler, der sich in allen diesen Fragen von seinem Wiener Residenten, dem Colloredo wenig günstig gesinnten Taxator Brée beraten ließ, erfüllte jedoch nur zum ge­ringen Teil die Wünsche des Vizekanzlers331). Dies gilt auch von den Vor­schlägen Colloredos zur Reorganisation der politischen Registratur, um die sich dieser zweifellos verdient machte 332). Wenig günstig war auch die Lage der Kanzleibeamten bezüglich ihrer Privilegien, besonders der Maut­freiheit und der Jurisdiktion. Angesichts dieser allgemeinen recht trüben Lage der Reichskanzlei ist es begreiflich, daß man die herannahende Königswahl Josefs ausnützen wollte, um eine Erleichterung und Besserung der Verhältnisse zu erzielen. Seit Dezember 1763 war man sowohl zu Wien in der Reichskanzlei und im Reichshofrat, wie auch in Mainz eifrigst mit den Vorarbeiten für die Ver­handlungen zur künftigen Wahlkapitulation beschäftigt. Dem Taxator Brée fiel die Hauptarbeit zu. Er stand nicht an, zu erklären, daß das Reichs- taxamt und mit ihm die Reichskanzlei verloren wären, wenn sie nicht jetzt bei diesem Anlasse gerettet würden. In einem großen Promemoria zeigte er die Nöten und Beschwerden der Kanzlei auf: Seit fast 15 Jahren sei man gezwungen, den Beamten zwei bis drei Quartale ihrer Besoldung schuldig 32B) Das Material hierüber i. Mzer. R. K. 72, vgl. auch unten S. 141. 327) Mzer. R. K. 36: 1760 Dez. 28. 328) Der Großhofmeister Gf. Stadion sprach zwar von „listigen Umbsweifen und Staatshandgriffen“, mit welchen man den Erzkanzler um sein Recht bringen will, riet aber, Beck wegen der politischen Lage anzunehmen, Mzer. R. K. 36: 1761 Jan. 6. 329) Mzer.R.K. 36: 1761 Jan. 23. 33°) Ber. v. 14. Aug. 1761, Mzer. Korr. 94. 331) Gutachten Brées v. 1761 Sept. 3, ebda. 332) Vgl. hierüber unten S. 301. 85

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