Lothar Groß: Inventare Teil 5. Band 1. Die Geschichte der deutschen Reichshofkanzlei von 1559-1806 (1933)
I. Die allgemeine Entwicklung der Reichskanzlei von 1559-1806 - 4. Die Kanzleiverträge von 1742 und 1745 und ihr Einfluß auf die Kanzleiverhältnisse
übrige Personal sowie das Taxamt in Frankfurt blieben 294 295 296 297). Die Kanzlisten in Frankfurt waren alle schlecht qualifiziert und die besseren Kräfte befanden sich im Sommer 1743 noch immer in Wien. Erst im Juli dieses Jahres befahl der Erzkanzler dem in Wien weilenden Gudenus, eine Erklärung von den Beamten zu verlangen, ob sie bereit wären, an das kaiserliche Hoflager zu kommen 298). Es dauerte aber noch bis zum 6. Juni 1744, bis die Beamten endlich aus Wien abreisten 296). Die beiden Registratoren mit zwei Registranten mußten jedoch auch jetzt wegen des Archivs noch Zurückbleiben. Die Zerfahrenheit in der Kanzlei wurde noch verschärft durch die traurige Finanzlage. 1743 stand es noch verhältnismäßig günstig, die Besoldungen konnten bezahlt werden29T). Die Forderung Karls VII., den Betrag von jooo fl. aus der Taxamtskasse für die Herrichtung der Herzog Max-Residenz in München für die Unterbringung der Reichskanzlei und des Reichshofrats vorzuschießen, stieß jedoch schon auf Schwierigkeiten. Erst dem Eingreifen des Erzkanzlers gelang es, die passive Resistenz der Taxamtsbeamten gegen diesen Vorschuß zu beheben 298). Ein Jahr später war der Stand des Taxamtes infolge der hohen Schuldenlast schon sehr schlecht. Karl VII. schuldete dem Taxamte allein für eine Anzahl von Grafendiplomen, deren Taxen er zu übernehmen versprochen, mehr als 60.000 fl. 2"). Gegen Ende des Jahres 1744 konnte man endlich an eine Übersiedlung der Kanzlei nach München denken 30°). Während sich jedoch noch ein großer Teil des Kanzleipersonals, die Taxkasse und eine große Menge von Reichsakten auf dem Wege nach München befanden, starb Kaiser Karl VII. am 20. Januar 1745. Nach seinem Tode blieben der Vizekanzler Königsfeld, die Reichs- referendarien und Reichshofratssekretäre zunächst in München, um hier die während des Interregnums erforderlichen Kanzleigeschäfte abzuwickeln. Jener Teil der Beamtenschaft, der sich auf der Reise nach München befunden hatte, wurde wieder samt Taxkassa und Akten nach Frankfurt zurückbeordert, wo er schon am 29. Januar wieder eintraf 301). Im Aufträge des Erzkanzlers bemühten sich Königsfeld und die Referendarien, in den folgenden Monaten die Ausfertigung der vom verstorbenen Kaiser noch resolvierten Verleihungen und Gnadenakte mittels einer Stampiglie durchzusetzen, wie es auch nach dem Tode Karls VI. geschehen war. An dem Widerstand des sächsischen Reichsvikars scheiterten jedoch diese Be294) Mzer. R. K. 32: 1743 Apr. 15. Ber. d. Gudenus. 295) Mzer. R. K. 52: 1743 Juli 8. Ber. Teubers, demzufolge die Kanzlisten des Lateinischen so gut wie ganz unkundig waren, der einzige Tüchtige (Cronstein) war in Wien geblieben. Am 18. Juli 1743 befahl der Erzkzl., die in Wien befindlichen Beamten zu einer Erklärung über ihre Reise an das Hoflager zu veranlassen, Mzer. R. K. 54. 296) Ihre Abberufung erfolgte erst am 25. Apr. 1744, die meisten waren sehr bestürzt, da sie damit nicht mehr gerechnet hatten, Mzer. R. K. 34. 297) Mzer. R. K. 52: Ber. Stocks de pr. 1. Sept. 1743. 29S) Mzer. R. K. 52: Königsfeld beschuldigte den Taxamtssubstituten Kützberger, aus feindlicher Gesinnung gegen den Kaiser Schwierigkeiten zu machen, Kützberger berief sich aber auf einen Befehl des Gudenus. Die Vorgänge zeugen jedenfalls von arger Zerrüttung. 2") Mzer. R. K. 52: 1744 Febr. 3. Bericht Stodcs. 30°) Mzer. R. K. 52: 1744 Nov. 25. Karl VII. an Erzk. weg. Obersiedlg. d. Kzlei. M1) Taxkasse und Akten waren unter Leitung Montforts auf dem Wasserweg erst bis Hanau am Main gelangt, als die Todesnachricht eintraf, vgl. die Korrespondenzen u. Berichte i. Mzer. Wahl- u. Krön. A. 46, Tomus 1, bes. die Berichte v. 1743 Jan. 21 u. 29. 80