Lothar Groß: Inventare Teil 5. Band 1. Die Geschichte der deutschen Reichshofkanzlei von 1559-1806 (1933)

I. Die allgemeine Entwicklung der Reichskanzlei von 1559-1806 - 3. Die Reichskanzlei im Kampfe mit der österreichischen Hofkanzlei bis zum Rücktritt des Reichs Vizekanzlers Schönborn

ruptionsfälle, die in diesen Jahren entdeckt und von den Gegnern weidlich ausgebeutet wurden. Auch andere Verfallserscheinungen glaubte man feststellen zu können. Der Rückgang der Einnahmen der Beamten hat hiebei sicher auch mitgewirkt und den Boden für diese Vorfälle vor­bereitet. Als der kaiserliche Gesandte Johann Ferd. Graf Kuefstein im April 1730 nach Mainz kam, um hier mit dem Kurfürsten über dessen Anschluß an die kaiserliche Politik zu verhandeln, mußte er alsbald zu seiner Bestürzung erkennen, daß die ihm aus der Reichskanzlei erteilte, vom 25. Februar 1730 datierte Instruktion dem Kurfürsten verraten worden war. Dies war um so peinlicher, als darin auch Weisungen wegen der künf­tigen Wahl in Mainz und wegen der Bestellung eines Koadjutors für den Erzkanzler enthalten waren. Franz Ludwig war darüber äußerst empört und sein Hauptzorn richtete sich gegen den Reichsvizekanzler und dessen Brüder, denen er ohnehin nicht eben wohlgesinnt war 281). Eine von Schön­born in Wien sogleich eingeleitete Untersuchung richtete sich zunächst gegen den Kanzlisten Trieb, den man, da er die Instruktion mundiert hatte, in erster Linie verdächtigte. Es war nicht das einzige Aktenstück, das ver­kauft worden war. Man beschuldigte ihn auch noch wegen mehrerer Re­skripte, wie überhaupt Verrat von Amtsgeheimnissen damals nur zu häufig gewesen sein muß. Der Reichsvizekanzler selbst schrieb dem Erzkanzler, daß „von einiger zeithero bey denen hiesigen canzleyen dieser kayserlichen reichs- und auch anderer stellen das pflichtschuldigste geheimnus und Still­schweigen dergestalten verlezet und gebrochen worden, daß man die ge­heimste staats- und judicialgutachten und expeditiones in frembde mini­strorum händen zu höchsten nachteil des kayserlichen dienstes und des gemeinen weesens gekommen zu seyn habe erfahren müssen“ 282). Gewiß ein trauriges Zeugnis für Pflichtvergessenheit und Korruption der Beamten, die aber anscheinend nicht nur in der Reichskanzlei vorkamen. Die Unter­suchung gegen Trieb verlief ergebnislos, die Kommission unter Schönborns Vorsitz fand ihn schuldlos 283). Erst ein Jahr später entdeckte man, ver­mutlich durch eine Denunziation, die Schuldigen. Es waren dies der Tax- amtsschreiber Josef Hochauer und dessen Privatkopist Josef Leopold Puch­mayr, welch letzterer wiederholt Aktenstücke seinen Auftraggebern gegen Bezahlung geliefert hatte. Die vom Reichsvizekanzler sofort eingesetzte Untersuchungskommission, der die Referendare Glandorff und Schnappauf und der Registrator Stock angehörten, nahm zwar sofort die Untersuchung gegen die beiden in Haft gesetzten Schreiber in Angriff, kam aber in der ziemlich verwickelten Sache nicht weiter, zumal auch Schönborn bald nach Franken abreiste 284). Dieses Versagen führte zum Eingreifen des Kaisers, sehr zum Schaden des Ansehens der Reichskanzlei. Der Kaiser, der auch durch ein Versehen der Registratur der Reichskanzlei gereizt 261 262 263 264 261) Vgl. hierüber Karl Gf. Kuefstein, Studien z. Familiengesch. 4, 63 f. u. H a n t s c h a. a. O. 336. 262) Mzer. R. K. 47: 1731 Apr. 18. Schönborn an Erzk. 263) R. K. Vorträge 6 c: Vortr. v. 7. Mai 1730. 264) Ober die ganze Angelegenheit und ihre Hintergründe, bes. über den Auftrag­geber der beiden Schreiber, haben wir eine eingehende Untersuchung von Michael A u n e r zu gewärtigen, in die mir der Verfasser freundlicherweise bereits jetzt Einblick gewährte. 73

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