Lothar Groß: Inventare Teil 5. Band 1. Die Geschichte der deutschen Reichshofkanzlei von 1559-1806 (1933)
I. Die allgemeine Entwicklung der Reichskanzlei von 1559-1806 - 3. Die Reichskanzlei im Kampfe mit der österreichischen Hofkanzlei bis zum Rücktritt des Reichs Vizekanzlers Schönborn
bot, sich desselben in den böhmischen Ländern ohne vorhergegangene Bestätigung durch die böhmische Kanzlei zu bedienen, welches Verbot einen Protest des Erzkanzlers beim Kaiser auslöste 234). Trotz allem hatte sich Schönborns Position, der in dem schweren Kampf um seine Rechte oft verzweifeln wollte, gegen das Ende der Regierung Josefs I. sehr gehoben. So manche Expeditionen, die nach der Entscheidung des Kaisers vom Jahre 1706 von der Hofkanzlei hätten besorgt werden sollen, waren durch Schönborn wieder an die Reichskanzlei zurückgelangt. Der Thronwechsel und die Wahl Verhandlungen von 1711 schienen dann sogar die Aussicht auf eine durchgreifende Besserung der Stellung der Reichskanzlei zu bieten. Schon 1710 waren, wie die Korrespondenz des Erzkanzlers mit seinem Neffen beweist, die Differenzen der Reichskanzlei mit den erbländischen Kanzleien Gegenstand von Verhandlungen bei der Abfassung der perpetuierlichen Wahlkapitulation am Reichstage 23B). Jetzt schien der Augenblick zu einem entschiedenen Vorgehen gekommen. Um seine Aktion vorzubereiten, richtete der Kurfürst am 7. Juli 1711 an den damals noch in Barcelona weilenden König Karl ein umfassendes Schreiben mit seinen Beschwerden und Forderungen, an dessen Ausarbeitung der damals bei Lothar Franz weilende Reichsvizekanzler mitgewirkt hatte. Der Kurfürst begleitete seine Ausführungen noch mit einem besonders eindringlich gehaltenen, eigenhändigen Brief an Karl und sandte beides mit einem eigenen Kurier an seinen am Hoflager Karls weilenden Neffen Georg Franz von Schönborn, den jüngeren Bruder des Vizekanzlers und späteren Kurfürsten von Trier, mit dem Auftrag, sich bei König Karl nachdrücklichst für diese Forderungen einzusetzen 236). Karl, der von Wien aus, wo Wratislaw den Kampf gegen die Reichskanzlei unentwegt fortsetzte, in dieser Angelegenheit beraten wurde, verschanzte sich dem kurfürstlichen Gesandten gegenüber hinter der Tatsache, daß er noch nicht Kaiser sei und begnügte sich mit allgemeinen entgegenkommenden Redensarten. In Wien bereitete Wratislaw andererseits die nach Frankfurt abgehende kurböhmische Wahlgesandtschaft auf Verhandlungen über die Mainzer Kanzleiforderungen vor, indem er ihr eine entsprechende Instruktion für diese mitgab; auch suchte man auf den- Reichsvizekanzler einzuwirken, seinen Oheim dazu zu bewegen, die Erledigung der Kanzleistreitigkeiten mündlichen Verhandlungen mit dem zukünftigen Kaiser vorzubehalten. Karl Friedrich Schönborn verhielt sich jedoch diesen Zumutungen gegenüber vollkommen ablehnend. Wie aus einem langen eigenhändigen Brief an den Kurfürsten vom 27. Juli hervorgeht, in dem er über die Intervention des Fürsten von Mansfeld und des Hofkammerpräsidenten Starhemberg bei ihm berichtet, spornte er seinen Oheim vielmehr zu energischem Vorgehen an 237). Da man in Wien die 234) Mzer. R. K. 30: 1709 Febr. 10. u. Mzer. Korr. 90: 1708 Nov. 10. 2M) Vgl. den Briefwedasel des Vizekanzlers mit dem Erzkanzler aus d. J. 1710 sowie bes. die Schreiben des letzteren v. 25. Apr. u. 18. Mai 1711 i. Mzer. R. K. 91 und 92. sse) Konzept aller drei Schreiben i. Mzer. Wahl- u. Krön. A. 24 c. Das Konzept der Beschwerdeschrift des Erzkanzlers zeigt zahlreiche Korrekturen von der Hand des Reichsvizekanzlers. 237) Der für Schönborns Haltung sehr charakteristische Brief (Mzer. Wahl- u. Krön. A. 24 c) beweist auch, daß Graf Goess sich über die wahre Absicht Friedrich Karls getäuscht hatte, wenn er behauptete, Friedrich Karl habe seinem Onkel mündliche Ver66