Lothar Groß: Inventare Teil 5. Band 1. Die Geschichte der deutschen Reichshofkanzlei von 1559-1806 (1933)

I. Die allgemeine Entwicklung der Reichskanzlei von 1559-1806 - 3. Die Reichskanzlei im Kampfe mit der österreichischen Hofkanzlei bis zum Rücktritt des Reichs Vizekanzlers Schönborn

von Reichspolitik und vom Ansehen des Reiches und seiner Auffassung der kaiserlichen Rechte und Pflichten zusammen. Er war in diesem Kampf keineswegs erfolglos und hat manche Siege errungen, schließlich aber ist er unterlegen und hat den Kampfplatz geräumt. Die Schwierigkeiten, die Schönborn vorfand, zeigen eine gewisse Ähnlichkeit mit jenen, die zur Zeit Königseggs um 1670 herrschten. Auch jetzt spielten persönliche Momente eine große Rolle und die Rivalität zwischen Schönborn, Sinzendorf und Wratislaw wurde zweifellos dadurch verschärft, daß sie einander als Kon­kurrenten in der Bewerbung um die Vizekanzlerschaft gegenübergestanden waren. Waren die Aussichten der Reichskanzlei jetzt in diesem Kampfe einerseits günstiger, da die Persönlichkeit Schönborns weit mehr bedeutete als seinerzeit Königsegg, so wirkte sich andererseits die allgemeine Entwick­lung, die sich doch fortgesetzt in der Richtung einer Loslösung der Politik des Hauses Österreich vom Reiche bewegte, zu Ungunsten der Reichskanzlei aus. Schönborn hatte zweifellos Erfolge. Noch 1705 konnte er die römischen, nordischen, russischen, kölnischen und bayrischen Angelegen­heiten an sich ziehen 23°) und im folgenden Jahre vermochte er bei der Wiedereröffnung des Reichshof rates die Mitwirkung der österreichischen und böhmischen Hofkanzlei auszuschalten, bald darauf auch seine Aufnahme in den geheimen Rat durchzusetzen231). Hingegen blieb er von der Teil­nahme an den Beratungen über die militärischen Maßnahmen am Rhein ausgeschlossen und im Herbst 1706 entschied Kaiser Josef I. auf Grund eines vom Hofkanzler Graf Sinzendorf überreichten Gutachtens die zwischen Schönborn und der Hofkanzlei strittigen Fragen im wesentlichen zugunsten der Hofkanzlei 231 a). Gelegentlich mutete man Schönborn sogar zu, eine Expedition aus der Reichskanzlei auszufertigen, die beschlossen worden war, ohne daß man ihn zu den Konferenzen darüber zugezogen hätte 232). Seine Hauptgegner waren in diesen Jahren Wratislaw, der auch Schönborns Auf­nahme in die sogenannte Generalkonferenz zu verhindern vermochte, und Sinzendorf. Erst wiederholte Demissionsdrohungen Schönborns sowie leb­hafte Vorstellungen des Erzkanzlers beim Kaiser bewirkten, daß dieser, der Schönborn persönlich durchaus gut und wohlwollend gesinnt war, ihn am 20. August 1709 zum Mitglied dieser Konferenz ernannte. Uber Schön­borns Drängen versprach der Kaiser auch die Einsetzung einer Kommission zur Untersuchung der Beschwerden gegen die österreichische Hofkanzlei232 a). Wratislaw, der darüber sehr aufgebracht war, verstand es dann später, den Kaiser zur Bildung einer engeren Konferenz zu bestimmen, eines Aus­schusses der Generalkonferenz, aus dem der Reichsvizekanzler wieder aus­geschlossen war 233). Auch bei den Standeserhöhungen dauerten die Über­griffe der erbländischen Kanzleien fort und die von Wratislaw geleitete böhmische Hofkanzlei tat sich hier besonders hervor, indem sie 1708 jenen, die ein Standeserhöhungsdiplom aus der Reichskanzlei erhalten hatten, ver­23°) Vgl. Hantsch a. a. O. 82, ferner Mzer. R. K. 39: 1709 Nov. 23. Schönborn an Erzk. 231) Mzer. R. K. 34: 1706 März 6. u. April 23., Hantsch 82. 231 a) Der Vortrag Sinzendorfs ist gedruckt bei Fellner-Kretschmayr, Zentralverwal­tung I/3, 43 f. 232) Hantsch 241. 232 a) Mzer. Korr. 90: 1709 Dez. 7. Schönb. an Erzk. 233) Hantsch 143 ff. 5 65

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