Lothar Groß: Inventare Teil 5. Band 1. Die Geschichte der deutschen Reichshofkanzlei von 1559-1806 (1933)

Vorbemerkungen des Verfassers. Aus den vorstehenden Ausführungen erhellt bereits, welche Grund­sätze für die Bearbeitung der Geschichte der deutschen Reichskanzlei rich­tunggebend waren. Das Hauptgewicht mußte auf die Darstellung des Geschäftsganges und der inneren Geschichte der Kanzlei gelegt werden. Das Verhältnis des Erzkanzlers zur Reichskanzlei und die Stellung des Reichsvizekanzlers in den neueren Jahrhunderten hat bereits Gerhard S e e 1 i g e r in seinem bekannten Buche „Erzkanzler und Reichs­kanzleien“ (Innsbruck 1889) behandelt und einige Jahre später legte Hein­rich Kretschmayr in seiner trefflichen Studie über „Das deutsche Reichsvizekanzleramt“ (Archiv für österreichische Geschichte, Bd. 84) die Geschichte dieses Amtes vollends klar. Während so, dank der Arbeit dieser Autoren, die verfassungsgeschichtlichen Probleme, die sich an die Geschichte der Reichskanzlei knüpfen, bereits ihre Lösung gefunden hatten und ich sie für meine Ausführungen weitgehend verwerten durfte, fehlte hingegen bisher eine Darstellung des Entwicklungsganges der Kanzlei als solcher, vor allem ihres inneren Lebens, wenn auch einzelne wertvolle Beiträge hierzu in der eben erwähnten Arbeit Kretschmayrs sowie in der Geschichte der österreichischen Zentralverwaltung von Thomas Fell­ner und Heinrich Kretschmayr, 1. Abt., 1. Bd., aber auch in der älteren Literatur des 18. Jahrhunderts zu finden sind. Mein Bestreben ging daher dahin, für den weiten Kreis aller jener, die sich mit Schriftstücken befassen, die aus der Reichskanzlei hervorgegangen sind, einen verläßlichen Behelf zu schaffen, aus dem sie sich Rat holen können, unter welchen Voraussetzungen diese Schriftstücke entstanden sind und welche Faktoren für ihre Entstehung bestimmend waren. In diesem Zusammenhang spielte die Feststellung oder Erforschung des persönlichen Anteils der führenden Beamten an der Entstehung der einzelnen Schriftstücke eine große Rolle. Diese kann vielfach nur durch die Untersuchung der Hand­schriften der Beamten erreicht werden. Zu diesem Zwecke erwies sich die Anlage einer Sammlung photographischer Schriftproben der leiten­den Beamten als notwendig. Eine Beigabe von Faksimiletafeln zu diesem Buche war wegen der damit verbundenen Kosten allerdings nicht möglich, doch steht diese Sammlung, die noch weiterhin ergänzt und ausgestaltet werden wird, den Benützern des Haus-, Hof- und Staatsarchivs jederzeit zur Verfügung und kann auch zur Erteilung schriftlicher Auskünfte heran­gezogen werden. In zweiter Linie darf ich vielleicht auch hoffen, mit meiner Arbeit einen bescheidenen Beitrag zur inneren Geschichte des alten Deutschen Reiches in den letzten Jahrhunderten seines Bestandes, um die sich die Forschung in den letzten Jahren mit Recht mehr als früher bemüht, VII

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