Lothar Groß: Inventare Teil 5. Band 1. Die Geschichte der deutschen Reichshofkanzlei von 1559-1806 (1933)
VI. Biographische Daten und Betätigung der einzelnen Beamten - 3. Sekretäre der lateinischen Expedition
wegen seiner Haltung ausgesprochen wurde. Schnappauf resignierte schon 1734 auf seine Stelle, nachdem er beim deutschen Sekretariat adjungiert worden war 21U). Schnappauf sollte zunächst durch den Registrator Simon von Stock ersetzt werden, der am 3. April 1734 vom Erzkanzler ein Exspektanzdekret auf das lateinische Referendariat erhalten hatte und am 20. April 1734 zum Referendar ernannt wurde 217). Da er jedoch schon am 1. Juni 1734 starb, mußte für einen anderen Ersatz gesorgt werden, den man in der Person des Lie. juris Maximilian Heinrich von L e y e n fand. Dieser wurde am 2. August vom Kurfürsten ernannt und am 16. September installiert218). Zur Zeit seiner Ernennung bekleidete er die Stelle eines Syndikus des reichsgräflichen Kollegiums in Westfalen und der Landstände von Jülich und Berg. Uber seine frühere Laufbahn vermochte ich nichts festzustellen. Auch über seine Tätigkeit in der Kanzlei vermag ich nichts Bemerkenswertes zu berichten. Eines besonderen Ansehens erfreute er sich nicht und als Beamter wurde er nicht eben hoch eingeschätzt. Der Reichsvizekanzler Metsch spricht gelegentlich davon, daß Leyen keine besonderen Kenntnisse und Fähigkeiten habe, was auch dem Kaiser und dem Baron Bartenstein bekannt sei219). Nichtsdestoweniger diente er bis zu seinem am 9. April 1740 erfolgten Tode 22°). Eine weit interessantere Persönlichkeit war sein Nachfolger Christian T e u b e r, der am 10. Mai 1740 ernannt und am 26. desselben Monats beeidigt wurde 221). Teuber, ein Konvertit, war zuerst Privatsekretär Colloredos, dann kaiserlicher Legationssekretär unter ihm gewesen; dessen Schwiegervater Starhemberg empfahl ihn dem Mainzer Kurfürsten 222). Er erwies sich bald als ein treuer Anhänger des Erzkanzlers und eifriger Verfechter der Kanzleirechte. Gleich nach dem Tode Karls VI. berichtete er eifrig dem Erzkanzler über die im Interesse der Reichskanzlei erforderlichen Vorkehrungen. Er begibt sich dann bald nach Frankfurt und hat hier verschiedene Ausarbeitungen über die Kanzlei und ihre Rechte und Reformvorschläge verfaßt. Von besonderem Interesse und sehr charakteristisch für seine Stellung sind zwei Promemorien über die Referendarien, in deren einem er über deren bisherige untergeordnete Tätigkeit spricht und seine Vorgänger „schlechte österreichische Schreibergesellen und Bartensteinsche Creaturen“ nennt 223), ein Urteil, das bei Schnappauf gewiß nicht zutraf. Teuber war auch der Verfasser des Kanzleivertrags von 1742, der von ihm konzipiert wurde, und jener Artikel der Wahlkapitulation, die von den früheren abweichende Bestimmungen enthielten 224). Nach der Wahl Karls VII. schloß er sich ganz dem Kaiser an und weilte ständig in dessen Umgebung. Er scheint die führende Kraft in dessen Kanzlei gewesen zu sein. Noch unter Karl VI. 2le) So schrieb der Erzkzl. dem Kaiser am 20. Apr. 1734, Mzer. R. K. 36. 2t7) R. K. Verf. A. 6 u. Mzer. R. K. 36. — Vgl. über Stock unten S. 460. 218) R. K. Verf. A. 5 u. Eidbuch. 219) Mzer. R. K. 48: 1740 März 5. 22°) R. K. Verf. A. ?. 221) R. K. Verf. A. 5 u. Eidbudi. 222) Mzer. R. K. 36. 223) Mzer. R. K. 36. 22t) Mzer. Wahl- u. Krön. A. 38 430