Lothar Groß: Inventare Teil 5. Band 1. Die Geschichte der deutschen Reichshofkanzlei von 1559-1806 (1933)

VI. Biographische Daten und Betätigung der einzelnen Beamten - 3. Sekretäre der lateinischen Expedition

hatte Teuber fleißig konzipiert 225), jetzt ist er ebenso tätig. Nach dem Tode des Kaisers blieb er noch durch mehr als ein halbes Jahr in München, ähnlich wie beim vorigen Interregnum um die Interessen der Kanzlei be­müht. In die Kanzlei Franz I. konnte er ebensowenig wie sein Chef Königs­feld und sein Kollege Schneid Aufnahme finden, trotzdem sich die unter­geordneten Kanzleibeamten in einem eigenen Schreiben an den Erzkanzler mit besonderer Wärme für sein Verbleiben einsetzten 226). Es ist sehr be­zeichnend, daß sie ihren Schritt nicht nur mit der notorischen Tüchtigkeit Teubers, sondern vor allem mit dessen Eintreten für die Rechte der Kanzlei und ihrer Beamten begründen. Diese Solidaritätserklärung in der von so vielen Rivalitäten zerklüfteten Reichskanzlei zeugt jedesfalls für Teubers Geschicklichkeit und Beliebtheit. Im Oktober 1745, nach der Wahl Franz I., mußte er resignieren 22T). Er starb am 12. August 1754 zu Rom. Wie das Reichsreferendariat der deutschen Expedition wurde nun auch das der lateinischen mit einem Vertrauensmann des Wiener Hofes besetzt. Teubers Nachfolger wurde Paul Anton Gundel, der bisher als Sekretär in österreichischen Diensten gestanden war und in den Jahren 1743 und 1744 bei der Vertretung Maria Theresias in Paris gedient hatte 228). Er wurde am 30. September 1745 zu Frankfurt beeidigt 229). Durch dreieinhalb Jahrzehnte hat nun Gundel das lateinische Referendariat versehen. Zahl­reiche Konzepte sind in seiner ebenso charakteristischen wie unschönen Handschrift geschrieben. Ein selbständiger Arbeiter dürfte er kaum ge­wesen sein, wie Mohr war auch er stark von Bartenstein abhängig. In den ersten Jahren seines Dienstes erwarb er sich Verdienste um die stark in Unordnung geratene politische Registratur der lateinischen Expedition, mit deren geringen Einkünften er damals sehr unzufrieden war 23°). Nach einer Tätigkeit von 36 Jahren suchte er 1780 um seine Jubilierung unter Belas- sung seines Gehaltes an, welcher Forderung der Erzkanzler indessen unter Hinweis auf Gundels Wohlhabenheit nicht nachkommen wollte231). Er resignierte dann am 25. Dezember 1780 und starb bald darauf am 27. Juni 1781 232). Nach Gundels Rücktritt wurde das lateinische Referendariat zunächst von L e y k a m versehen. Erst nachdem Gundel gestorben war, kam die Nachfolgefrage in Fluß. Während der Erzkanzler noch überlegte, wen er zu dessen Nachfolger ernennen solle, erwirkte bereits der Hauptmann im Regiment Caprara Karl Freiherr von La Sollaye zu Warten­berg, der damals der General-Werbedirektion im Reiche zugeteilt war, die Genehmigung des Kaisers zu einer Bewerbung um die Referendariatsstelle. Ihn hatte nicht nur sein militärischer Vorgesetzter empfohlen, auch der kaiserliche Gesandte am Kurmainzer Hofe, Graf Metternich, hatte sein Ge­22ä) Vgl. Rom 179. 226) Mzer. Wahl- u. Krön. A. 46. 227) Eidbuch, hier auch das Todesdatum. Vgl. auch das undatierte Schreiben Teubers an den Erzk. i. Mzer. R. K. 36. — Über seinen finanziellen Ausgleich mit dem neuen Referendar vgl. R. K. Verf. A. 51. 228) Frankreich 115. 229) Eidbuch. 23°) Eingabe a. d. Erzkl. 1748 Okt. 19, Mzer. R. K. 36. 231) Ebda. 232) R. K. Verf. A. 5. 431

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