Lothar Groß: Inventare Teil 5. Band 1. Die Geschichte der deutschen Reichshofkanzlei von 1559-1806 (1933)
VI. Biographische Daten und Betätigung der einzelnen Beamten - 2. Sekretäre der deutschen Expedition
erhielt, steht fest 37°). Consbruchs große Arbeitskraft und seine umfassenden Kenntnisse machten ihn zweifellos zu einem der wertvollsten und besten Mitarbeiter der leitenden Staatsmänner. Er repräsentiert jenen Typus des Beamten, der zwar äußerlich wenig hervortritt, aber hinter den Kulissen wegen seiner Tüchtigkeit und Erfahrung Einfluß besitzt und sich unentbehrlich zu machen weiß 371). Consbruchs Nachfolger war sein Neffe Ernst Franz von Glandorff. Dieser, ein Sohn des preussischen Kammerrates Rudolf von Glandorff und der Schwester Consbruchs Anna Elisabeth, hatte bei Kardinal Goess in Rom, später bei den Friedensverhandlungen in Ryswick und bei der Kommission am Reichstag zu Regensburg gedient. 1702 erhielt er den Titel eines kaiserlichen Sekretärs 372) und 1704 wurde er unbesoldeter niederösterreichischer Regimentsrat 373). Als der Erzkanzler Lothar Franz nach dem Antritt des Reichsvizekanzleramtes durch seinen Neffen Friedrich Karl Consbruch die Berufung eines Gehilfen freistellte, um Consbruch ein sichtbares Zeichen seines Dankes für die ihm geleisteten Dienste zu geben, ließ sich dieser seinen Neffen Glandorff adjungieren. Seine Installation als geheimer Sekretär der deutschen Expedition erfolgte jedoch erst am 31. Oktober 1707. Sie geschah unter der Bedingung, daß er den Referendar Consbruch auf jedesmaliges Begehren der Arbeit entheben solle, solange aber dieser das Sekretariat inne habe, ohne dessen Zustimmung keine Expedition unterschreiben dürfe 374). Die Besoldung sollte er erst nach Consbruchs Rücktritt bzw. Ableben erhalten. Glandorff hat nun mehr als drei Jahrzehnte zu den ersten Arbeitskräften der Kanzlei gezählt, besonders seit Consbruch durch Verwendung im politischen Dienst, dann durch seinen 1712 erfolgten Tod ausgeschieden war. Glandorff wurde nunmehr der Eiauptkonzipient der deutschen Expedition und die Elauptarbeitskraft für die Konferenzrelationen 375). Schönborn zog ihn auch bei den unausgesetzten Streitigkeiten mit den erbländischen Kanzleien für die Ausarbeitung der verschiedenen Protestschriften heran und holte hier wiederholt seinen Rat ein. Er wurde überhaupt der erste Gehilfe Schönborns, reicht aber an Ansehen und Bedeutung an seinen Oheim Consbruch nicht heran. In den Jahren, in denen Schönborn in seinen fränkischen Bistümern weilte, trat Glandorff als ältester Beamter der Kanzlei stärker hervor. Er war nicht gerade beliebt in den Wiener Hofkreisen, wozu sein pedantisches und rechthaberisches Wesen, das sich mit zunehmendem Alter steigerte, viel beitrug 376). Besonders schlecht stand er mit dem Freiherrn von Bartenstein. Dieser war auch der Urheber des tadelnden Dekretes, das der Erzkanzler Glandorff am 17. Juli 1732 zusandte 377). Die Mißwirtschaft, die damals in der Reichskanzlei herrschte, wurde teilweise auch ihm zur Last 3ro) Al. Schulte, Mgf. Ludwig v. Baden 1, 162, Anm. 2. 371) Berney a. a. O. 131 vergleicht ihn mit dem preußischen Staatsmann Heinrich Rüdiger von Ilgen, der eine ähnliche Rolle am Berliner Hofe spielte. 372) R. K. Verf.A. 45 b. 373) R. K. Verf. A. 35. — Vgl. über die Glandorff, ein westfälisches Adelsgeschlecht, auch Kneschke, Adelslexikon 3, 332. 374) Eidbuch. — Vgl. auch R. K. Verf. A. 5: 1706 Dez. 1. 375) Vgl. R. K. Vorträge 6 c u. Confer. Prot. 47. 37e) Vgl. Hantsch a. a. O. 181. 377) Vgl. darüber oben S. 75. 397