Lothar Groß: Inventare Teil 5. Band 1. Die Geschichte der deutschen Reichshofkanzlei von 1559-1806 (1933)

VI. Biographische Daten und Betätigung der einzelnen Beamten - 2. Sekretäre der deutschen Expedition

keine abwechselung des glücks zu fürchten, weil seine capacität und red- lichkeit gleich groß ist“ 36 * 38°). Für die Position Consbruchs war es außer­ordentlich förderlich, daß er trotz seiner Ergebenheit für den Erzkanzler und seines Eintretens für die Rechte der Reichskanzlei, das er anläßlich der Installation Schönborns betonte 361), auch mit der österreichischen Partei sehr gut stand. Er hatte schon das volle Vertrauen Leopolds I. genossen 362), während der langen Vakanz des Reichsvizekanzler am tes kam ihm das be­sonders zustatten. Daran änderte sich auch nichts unter Josef I. Daß er am Hofe persona grata war, beweist seine Ernennung zum kurböhmischen Wahlgesandten im Jahre 1711, was bei einem Beamten der Reichskanzlei gewiß auffallend war. In den heiklen Verhandlungen des Frankfurter Wahltages, die sich besonders wegen des Kampfes des Mainzer Kurfürsten um seine Rechte als Erzkanzler sehr schwierig gestalteten, wußte sich Consbruch so geschickt zu benehmen, daß er, trotzdem er in den Kanzlei­fragen als österreichischer Vertreter dem Kurfürsten opponieren mußte, doch dessen Zufriedenheit errang, der dieser in einem Brief an den Reichs­vizekanzler besonderen Ausdruck verlieh 36S). Bald nach seiner Rückkehr aus Frankfurt wurde Consbruch abermals zu einer wichtigen diplomatischen Mission verwendet. Er ging Anfang des Jahres 1712 als kaiserlicher Ge­sandter mit dem Hofkanzler Sinzendorf zu den Friedensverhandlungen nach Utrecht, seine Instruktion aus der Reichskanzlei ist vom 30. Januar 1712 datiert 364). Seine Tätigkeit in der Kanzlei hatte damit ihr Ende gefunden. Aus Utrecht ist er nicht mehr zurückgekehrt, er starb dortselbst am 19. No­vember 1712 365). Consbruch hat während seiner Laufbahn mancherlei Zeichen der kaiserlichen Gunst empfangen. Nachdem er am 5. Mai 1706 wirklicher Reichshof rat geworden war 366), führte er seit 1707 auch — als erster in der Reichskanzlei — den Titel eines geheimen Referendars 367). 1709 erhielt er vom Kaiser für seine langjährigen Dienste aus den bayrischen Kam er algefällen ein Gnadengeld von 24.000 fl. angewiesen 388). Nach seinem Testament zu schließen, hatte er ein ganz stattliches Vermögen erworben, aus dem er letztwillig verschiedene Klöster reichlich bedachte und auch eine sehr ansehnliche Stiftung für kranke und invalide Soldaten machte 369). Wie die meisten seiner Zeitgenossen, war auch Consbruch den gewissen Geldgeschenken und Verehrungen nicht unzugänglich. Daß er 1692 gleich seinen Chefs Königsegg und Strattmann von Hannover Geld 36°) B e r n e y, König Friedrich I. u. d. Haus Habsburg 257. 381) In einem Brief v. 2. Dez. 1706 an den R. V. Kzl. lobt der Erzkzl. die beson­deren Verdienste C.’s um das Reich und um den Erzkzl. selbst (Mzer. R. K. 34); vgl. auch oben S. 64. 302) So mundiert und unterzeichnet C. eine geheime Weisung Leopolds an Wratislaw v. 26. Juni 1704 (England 46). 363) Spanien 83: 1711 Aug. 31 Schönborn an Karl VI. teilt folgende Stelle aus einem Brief des Kurfürsten mit: Von dem von Consbruch habe mich seiner bescheiden- und geschicklichkeit halber zu beloben. Ich hoffe, er werde mit mir auch zufrieden seyn . . . 361) R.K. Fried. A. 171 a. 365) R. Taxbuch 1712. 380) R. H. R. Verf. A. 27. 307) Eidbuch. 368) R. K. Verf. A. 28. 309) R. K. Test. u. Verl. 72. 396

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