Lothar Groß: Inventare Teil 5. Band 1. Die Geschichte der deutschen Reichshofkanzlei von 1559-1806 (1933)
VI. Biographische Daten und Betätigung der einzelnen Beamten - 2. Sekretäre der deutschen Expedition
Akten bearbeitet, die mit den Erblanden keinen Zusammenhang hatten. Seine Konzepte sind nicht allzu häufig, betreffen aber die verschiedensten Materien. Wir finden seine Hand ebensogut wie in den Akten, die die innerösterreichischen Grenzirrungen mit Venedig betreffen 34), auch in den vielen Schriftstücken, die der Landsberger Bund entstehen ließ 3B), oder in dem Konzept eines Dekrets an die oberösterreichische Regierung und Kammer36). Ebenso wie in Konzepten findet sich anscheinend ganz regellos seine Unterschrift unter den verschiedensten Schriftstücken. Sie findet sich in Reichssachen, etwa Privilegienbestätigungen der Jahre 1559 und 1560 zu wiederholten Malen37), oder unter einem Schreiben Ferdinands I. an die oberösterreichische Regierung wegen einer gegen die Stadt Günzburg in Schwaben eingelaufenen Klage 38) und wieder in einem Brief des Kaisers an seinen Sohn Maximilian, in dem er ihm einen gewissen Paul von Zara empfiehlt39). Man wird kaum fehlgehen, wenn man die Gründe für diese Vielseitigkeit in Kobenzls Tätigkeit in seiner Vertrauensstellung beim Kaiser sucht. Seine Stellung bei Ferdinand kann als die eines Kabinettssekretärs bezeichnet werden. Sie wird sehr deutlich aus den zahlreichen von seiner Hand herrührenden Vermerken auf den Akten über Befehle und Entscheidungen des Kaisers wie auch aus den kurzen Briefen und Zetteln, die er an andere Beamte richtete, um ihnen Aufträge des Kaisers zu übermitteln. Meist vermerkte er die Entschließungen des Kaisers auf der Rückseite der betreffenden Aktenstücke, sei es, daß es sich um die Berichte von Behörden oder um die Eingaben oder Bittschriften von Parteien handelte. Auf die Entschließung folgt meist die Klausel „decretum per imperatorem“ und das Datum 40). In ähnlicher Weise verzeichnete er auch die Beschlüsse des Reichshof rates oder des geheimen Rates, wenn er an ihren Sitzungen als Schriftführer teilgenommen hatte 41). Andererseits hat er auch Eingaben vom Kaiser an den Reichshofrat weitergeleitet 42). Häufig hat er in kurzen Schreiben, wie bereits erwähnt, kaiserliche Befehle weitergegeben, so sind eine Reihe von solchen Schreiben an Singkmoser aus den Jahren 1560 bis 1563 34) Vgl. Innerösterr. Grenz-A. 3. 35) Vgl. Reichsakt. i. gre. 42 a u. 43. 3e) Fam. A. 18: 1564 Juli 26. 3?) Vgl. etwa R. Reg. Férd. I. Bd. 14, fol. 215 v v. 1559 Aug. 19, ebenda fol. 217 u. 297 v. 3S) Vgl. Vorderösterr. 6: 1561 Mai 17. 39) Familien-A. 16: 1563 Jan. 6. ,0) Solche Vermerke finden sich z. B. Religions-A. 7: 1562 Apr. 7 auf dem Bericht der Konzilsgesandten, wo auf der Rückseite der Inhalt der zu erteilenden Antwort von Kobenzl skizziert ist und mit den Worten geschlossen wird: „Decretum per imperatorem 18. Apr. 62, Prandesi, S.“ Das S bedeutet, daß Singkmoser die Antwort zu verfassen hatte. Ähnlich Reichs-A. in genere 43: 1561 Juni 17 Bericht der oberösterr. Regierg., oder Niederösterr. j: 1559 Okt. 20, Bericht des Bischofs von Wien. “) Vgl. Götz 2: 1560 Mai 18 Fürschrift für Dr. C. Pilatus, auf deren Rückseite von Kobenzls Hand „Ist ime ein furschrifft an herzogen zu Mantua alain in comuni forma erkhent etc. Ex consilio aulico XX maii“. Vgl. auch R. H. R. Resol. Prot. 13, fol. 42: 1561 Aug. 7. Misit secr. Kobentzl infrascriptum decretum super postulatis comitis Decianae; ferner fol. 49 (1562 Aug. 12). 42) Vgl. Vorderösterr. 5 die Supplik Hans Philipp Schadens von Mittelbibradh v. 1559 Juli 8, auf deren Rückseite er schrieb: Den herrn hoffräthen die Sachen zu beratschlahen und Irer Mt. sambt iren bericht hierauff förderlich zuezustellen. H. Khl.“ 360