Lothar Groß: Inventare Teil 5. Band 1. Die Geschichte der deutschen Reichshofkanzlei von 1559-1806 (1933)
VI. Biographische Daten und Betätigung der einzelnen Beamten - 1. Die Reichsvizekanzler
eifrig 348). Erst als er nach dem Tode seines Oheims Bischof von Bamberg und gleichzeitig am 3. August 1729 nach dem Tode des Bischofs Franz von Hutten Bischof von Würzburg wurde und nunmehr den Hof wenigstens zeitweise verlassen mußte, trat sein persönlicher Anteil an den Kanzleigeschäften naturgemäß zurück. Nachdem er zunächst im Jahre 1729 während seiner Abwesenheit von Wien durch den rangältesten Reichshofrat Grafen von Galen vertreten worden war, vereinbarte er dann mit dem Kaiser, daß Graf Johann Adolf M e t s c h, der am 11. Oktober 1729 zum Reichshofratsvizepräsidenten ernannt wurde, ihn vertreten sollte, wenigstens bis zu dem Zeitpunkte, als ein Wechsel in der Person des Kurfürsten von Mainz die Bestellung eines geeigneten Nachfolgers im Reichsvizekanzellariat ermöglichte 349). Im Herbste 1729 kehrte Schönborn zunächst nach Wien zurück, um hier wieder die Leitung der Reichskanzlei zu führen. Am 4. Juni 1731 verließ er Wien. Durch fast zwei Jahre, bis zum Mai 1733, blieb er nun in seinen Bistümern. Während dieser Zeit vertrat ihn Metsch. Inzwischen aber hatten bereits die Bestrebungen eingesetzt, die auf eine Entfernung Schönborns vom Reichsvizekanzleramte abzielten. Sie gingen von Mainz ebenso wie vom Kaiserhofe aus. Weder der Kurfürst Franz Ludwig von Mainz noch dessen Nachfolger Philipp Karl von Elz, der in Schönborn wegen dessen Bewerbung um den Mainzer Bischofsstuhl einen Gegner sah, waren ihm günstig gesinnt. In Wien hatten die Zerrüttung und Korruption der Reichskanzlei, an der man dem Vizekanzler die Hauptschuld beimaß, die Stimmung gegen ihn sehr verschärft. Dazu kam, daß auch der Kaiser durch eine Intrige gegen Schönborn aufgebracht wurde 350). Karl VI. ließ dem Vizekanzler schon im April 1732 durch Prinz Eugen einen deutlichen Wink geben, daß er seinen Rücktritt wünsche. Schönborn ließ sich aber noch fast zwei Jahre Zeit, bis er tatsächlich resignierte. Er kehrte im Mai 1733 noch einmal an den Hof zurück und erst, als er erkannte, daß seine Stellung unhaltbar geworden sei, bat er am 29. März 1734 den Prinzen Eugen, dem Kaiser sein Ansuchen um Entlassung vorzulegen. Mitte Juli 1734 verabschiedete sich Friedrich Karl vom Hofe und kehrte im August in seine Bistümer zurück. Nachfolger Schönborns wurde sein bisheriger Vertreter, der Reichshofratsvizepräsident Johann Adolf Graf Metsch, der am 20. August 1734 als Vizekanzler vereidigt wurde3B1). Er gehörte dem Anhalter Zweige dieser alten, ursprünglich meissenschen und voigtländischen Familie an und wurde als Sohn des fürstlich anhaitischen Landrats Johann Ernst v. Metsch geboren. Sein Vater hatte 1703 den Reichsgrafenstand erhalten 352). Johann Adolf Metsch hatte in Jena Humaniora, in Leipzig die Jura studiert und hatte dann zu Ansbach in der dortigen Regierung eine Stelle gefunden. Von den Ansbacher Markgrafen als Gesandter an den Kaiserhof gesandt, fand er Gelegenheit, in den Reidhshofrat einzutreten. Am 8. Dezember 1699 wurde er zum wirklichen Reichshofrat ernannt und am 16. Februar 1700 348) Man vgl. etwa das Jahr 1729 der Romana (Rom 153). 349) H a n t s c h a. a. O. 320. 3M) Über die Verhältnisse in der Reichskanzlei vgl. oben S. 71 ff., über das Treiben und die Intriguen gegen Schönborn H a n t s c h 336 ff. 351) R. K. Verf. A. 2. 352) Kneschke, Adelslexikon 6, 256. 350