Lothar Groß: Inventare Teil 5. Band 1. Die Geschichte der deutschen Reichshofkanzlei von 1559-1806 (1933)

VI. Biographische Daten und Betätigung der einzelnen Beamten - 1. Die Reichsvizekanzler

als solcher installiert 353). Einer seiner Kollegen, der Reichshofrat Lyncker, der in einer Charakteristik der damaligen Reichshofräte die meisten seiner Kollegen recht unsanft anfaßt354), schildert Metsch verhältnismäßig günstig. Er spricht von genügenden Kenntnissen, Fleiß und gutem Ver­stand und sagt, daß Metsch seine Stelle gut vertrat. Dieser blieb bis zum Mai 17x2 im Reichshof rat in Wien. Dann begann seine diplomatische Laufbahn, die ihn zunächst 1713 mit Graf Damian Hugo Schönborn zum Kongreß nach Braunschweig führte, wo er bis 1716 verblieb 355). Auch seine weitere Tätigkeit spielte sich nun durch eineinhalb Jahrzehnte im niedersächsischen Kreis ab, für den er 1719 als kaiserlicher Gesandter bestellt wurde 356 *). 1729 kehrte er nach Wien zurück und wurde am ii. Oktober Vizepräsident des Reichshof rates 367). Während er Schönborn zu vertreten hatte, zeigte er sich in der schweren Krise, die damals über die Reichskanzlei hereingebrochen war, sehr schwächlich und wagte nicht, gegen Bartenstein aufzutreten. Auch nachdem er Vizekanzler geworden war, entwickelte er nur sehr wenig Initiative. Stets ängstlich auf seinen materiellen Vorteil bedacht, ging er Konflikten sorgfältig aus dem Wege und unterschied sich hierin sehr wesentlich von seinem kampffreudigen Vorgänger. Auch in der täglichen Arbeit des Kanzleibetriebes stand er weit hinter Schönborn zurück. Eigenhändige Konzepte größeren Um­fanges wüßte ich kaum anzuführen, selbst Korrekturen von seiner Hand finden sich nur selten 358 359 *), doch scheint er sich die meisten Konzepte zur Genehmigung haben vorlegen lassen. Die Zahl solcher, die sein „expediatur“ ohne Paraphe oder Unterschrift tragen, ist zumindest recht groß. Sehr oft ließ er sich auch Abschriften der Konzepte für seinen per­sönlichen Gebrauch anfertigen, der Genehmigungsvermerk lautet dann stets „expediatur et fiat copia pro me“. Metsch war auch im Auslande als überaus geldgierig verschrien. In der Instruktion für den französischen Gesandten Mirepoix wird er „homme avare“ genannt3B9). Es ist sehr bemerkenswert, daß Metsch hier als Kreatur Bartensteins bezeichnet wird, der ihn innerlich verachte und sich seiner Abhängigkeit bediene, um die Reichspolitik im Sinne des Kaisers zu lenken. Diese Behauptungen passen gut zu der schon hervorgehobenen Schwäche des Grafen Metsch in der Vertretung der Kanzleirechte. Seine selbständige Führung des Vize­kanzleramtes dauerte übrigens nur wenige Jahre. Schon am 23. April 1737 verständigte ihn der Erzkanzler, daß er den Grafen Rudolf Colloredo zur wirklichen Substitution im Reichsvizekanzleramt ernannt habe, und dieser wurde am 27. Mai beeidigt 36°). Fortan trat Metsch, der kränkelte, stärker zurück. Doch finden wir noch im Oktober 1740, wenige Wochen 353) R. H. R. Veri. A. 30 u. R. H. R. Prot. rer. resol. saec. XVIII, Nr, 1, fol. 109. 3M) Facies iudicii imperialis aulici 1712, R. H. R. Verf. A. 3. Daraus sind auch die Daten über Metschs Studiengang entnommen. 36E) R. K. Braunschweig Weis. 3E<I) Vgl. über seine verschiedenen Missionen R. K. Instrukt. 9. 3E7) R. H. R. Verf. A. 26. 3E8) Beispiele von Korrekturen i. Instr. 1: 1738 Juli 26 f. H. W. Bossart u. Instr. 3: 1735 Apr. 2 f. Gf. R. Colloredo. 359) Recueil des instruct, données aux ambassad. de France, 1 (Autriche), 263. 36°) R. K. Verf. A. 2. 351

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