Lothar Groß: Inventare Teil 5. Band 1. Die Geschichte der deutschen Reichshofkanzlei von 1559-1806 (1933)

II. Die Beamtenschaft, ihre Pflichten und Rechte - 11. Einkünfte und Privilegien

hinter solchen Ziffern zurück, zumal ja die Gehaltsansätze seit 1720 unver­ändert geblieben waren und die Taxeingänge sehr unsicher waren16B). Während jedoch der Erzkanzler bestrebt war, den Kaiser zu einer Zulage für die Beamten aus kaiserlichen Mitteln zu veranlassen, wollte Josef II. hingegen die erforderlichen Beträge aus dem Taxfonds aufgebracht wissen. Trotz langwieriger Verhandlungen, die der nachmalige Kur­fürst Karl Friedrich Freiherr von E r t h a 1 in Wien führte, kamen der Erzkanzler und der Kaiser zu keiner prinzipiellen Einigung. Um die Beamten für den Entgang durch das Verbot der Schenkungen wenigstens einigermaßen zu entschädigen, wies der Erzkanzler 1774 dem Reichsvizekanzler aus dem Taxfonds, der damals wieder recht gut stand, eine einmalige Zahlung von 23.000 fl. und den beiden Referendaren von je 2000 fl. an 187). Anderseits ließ sich Josef II. später doch auch zu regel­mäßigen Zuschüssen an die Beamten aus der kaiserlichen Hofkammer herbei, so erhielten der Vizekanzler Colloredo 3000 fl. und der Referendar Leykam 2000 fl. jährlich 168). Auch die meisten anderen Beamten erhielten unter der Erzkanzlerschaft Erthals regelmäßige Zulagen aus dem Tax­fonds. Man muß diesem Erzkanzler überhaupt zubilligen, daß er redlich bemüht war, die Lage der Beamten, auch jener der unteren Kate­gorien, zu bessern. Auch die von ihm 1780 geplante Besol­dungsreform entsprang durchaus einer guten Absicht, stieß aber auf den erbitterten Widerstand der Kanzlisten 169). Die damals verhältnismäßig günstige Lage des Taxfonds veranlaßte den Kurfürsten, die vollkommene Abschaffung der unbesoldeten Supernumerari-Kanzlisten ins Auge zu fassen, die oft viele Jahre ohne einen Kreuzer Besoldung dienen mußten und deren Lage daher meist eine sehr prekäre war. Es sollten in Hinkunft 16e) Ich gebe nachstehend die 1771 vom Reichskanzleipersonal tatsächlich erzielten Einkünfte aus Gehalt und Taxen nach einer Spezifikation in Mzer. R. K. 85: Reichsvize- kanzler Colloredo 11.245 + 14.467 fl. = 25.712 fl., die Referendare Leykam und Gundel I532 T 3661 = 5193 fl., der Reichshofratssekretär Reitzer 1732 + ca. 3000 = ca. 4732 fl., der Reichshofratssekretär Stock 1532 + ca. 400 fl. = ca. 1932 fl., die Registratoren Molitor und Manner 828 + 2184 fl. = 3012 fl., wozu noch circa 500 bzw. 200 fl. Vidimations­gebühren kamen, die Konzipisten Hoffmann und Keil 800 + 1456 fl. = 2256 fl., der Proto- notar Minolli 1068 + ca. 300 fl. = ca. 1368 fl., der Expeditor Schulz 240 fl., der Wappen­inspektor Boulanger 200 fl., vier Kanzlisten der ältesten Klasse 480 + 1456 fl. = 1936 fl., vier Kanzlisten der mittleren Klasse 360 + 1456 = 1816 fl., zwei Kanzlisten der jüngsten Klasse 240 + 1456 = 1696 fl., ein Registrant 480 + 1456 = 1936 fl., ein Registrant 600 + ca. 200 fl., vier Supernumerari-Registranten mit 240, 200, 150 und 100 fl., Taxator Brée 2550 + 600 Zulage (für einen Sekretär) + 2912 = 6062, hiezu kamen noch 1000 fl. aus den Kopialgebühren von gewissen Judizialexhibiten, Taxgegenhandler Bissing 753 + 1456 = 2209 fl., Taxamtsadjunkt Montfort 700 + 1456 = 2156 fl., zwei Kanzleidiener 360 fl., zwei weitere Kanzleidiener 200 und 150 fl., wozu noch gewisse Einnahmen für die Siegelschnüre und die Insinuationen traten, ein Heizer 288 fl. und ein Hausmeister 150 fl. 167) R. K. Verf. A. 15: 1774 Juli 26. — 1769 hatte er auch bereits die Verfügung ge­troffen, daß bei den 25 am Schluß der Taxrolle angeführten Expeditionen, von den privilegiis de non appellando angefangen, der vierte Teil der eingehenden Taxen dem Vize­kanzler und den Referendarien als iura subscriptionis zugewiesen werden sollte, R. K. Verf. A. 19. 188) R. K. Verf. A. 13, für das Jahr 1782. 169) Vgl. über diesen Plan und sein Schicksal R. K. Verf. A. 49 u. Mzer. R. K. 92, bes. die Schreiben des Erzkzl. an Colloredo vom 2. Nov. u. 19. Nov. 1780 und die Eingabe der Kanzlisten an den Kaiser sowie die Korresp. zwischen dem Erzkzl. und dem Kaiser. 134

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