Historische Blätter 7. (1937)

Oskar Schmid: Marques Rialp und das spanische Staatsekretariat in Wien

am 1. April 1717 trat der spanische Staatssekretär mit den beiden Kolle­gien in eine feste Beziehung und wurde, was ihn wesentlich über die Be­fugnisse der Conseils hob, auf Grund kaiserlicher Autorität zum exekutiven Organ dieser nur konsultativen Kollegien. Gemäß der Instruktion Karls für den Bat von Flandern vom 3. April 17175, Punkt 22, wurde das Se­kretariat auch diesem eingeordnet, was so viel bedeuten mag, daß ihm auch in den niederländischen Belangen eine weitgehende Initiative ein­geräumt wurde. Es war folgender Geschäftsgang vorgesehen: der Präsi­dent des flandrischen Rates läßt die Geschäftsstücke im Wege durch den „Secretario de Estado y del Despacho por la Monarchia de Espana“ dem Herrscher zukommen, während dieser im umgekehrten Wege seine Resolu­tionen wiederum durch den Sekretär an den Rat leiten ließ. Betont wird ferner, daß er sein Gutachten über Fragen wichtiger und geheimer außen­politischer Natur abzugeben habe. Die gleiche Stellung nahm er gegen­über dem Spanischen Rat ein, so daß er in diesem wie in jenem Fall die Mittelsperson zwischen Rat und Herrscher darstellte und in den Wir­kungskreisen beider beratender Kollegien initiativ zu wirken imstande war. Da das niederländische Generalgouvernement infolge seiner vorgeschobenen Lage naturgemäß zu den Westmächten in engere politische Beziehungen treten mußte, fiel auch dieser Bereich in den Wirkungskreis des Staats­sekretärs. Mißlich ist, daß der Ein- und Auslauf der Staatssecretaria nicht nur über eine Reihe von Beständen des Wiener Archivs verstreut sich vor­findet, sondern auch abgesehen davon recht lückenhaft erhalten ist. Am besten ist es noch um die in die belgische Abteilung gelangten Archivalien bestellt. Aus den Akten des Brüsseler Generalgouvernements erhellt, daß zu Zeiten der Statthalterin Erzherzogin Maria Elisabeth seit 1725 — und es mag wohl für die Zeit unmittelbar vorher auch Geltung besitzen — eine sorgfältige Scheidung vorgenommen wurde, in welchen Belangen die Gouvemantin mit der oder jener Wiener Behörde schriftlich zu verkehren hatte. Der Höchste Rat der Niederlande — diese Bezeichnung führte nun­mehr der Rat von Flandern — beanspruchte die Justiz-, Polizei- und Re­ligionsangelegenheiten, Verleihungen von Beamtenstellen und Benefizien aller Art, militärische Angelegenheiten jedoch der Hofkriegsrat; ausschließ­lich mit dem spanischen Sekretariat hatte jedoch die Statthalterin in Korrespondenz über Außenpolitik und damit im Zusammenhang stehende Betreffe zu treten. Ferner können wir feststellen, daß das Sekretariat der 5 Vgl. St. A. Belgien, Rep. DD Abt. B Fasz. blau 49, spanische Abschrift fol. 100 ff., französische Abschrift fol. 74 ff. 56

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