Historische Blätter 7. (1937)

Lothar Gross: Ein kassiertes Privileg Kaiser Leopolds I.

27. April 1694 fest8. Der Vermerk auf dem Original wurde vom Sekretär Caspar Florenz von Consbruch geschrieben und unterzeichnet, der auf dem Konzept vom Registrator der lateinischen Expedition Raban Bertram. Ein entsprechender Vermerk über die Ungültigkeit der Urkunde fand auch noch im Reichsregister9, wo sie eingetragen war, Platz und schließlich wurde, wie das erhaltene Konzept lehrt, noch eine wohl für die lothrin­gische Kanzlei bestimmte Erklärung über die Kassation ausgefertigt. Mit diesem Akte war die Niederlage des Prinzen von Vaudémont besiegelt. Für Eleonore war der Ausgang des Kampfes um so erfreulicher, als ihr schon wegen der künftigen Friedensverhandlungen mit Frankreich, die über die Rückgabe Lothringens an ihren Sohn entscheiden sollten, sehr daran gelegen sein mußte, Ansprüche eines anderen Mitgliedes des herzoglichen Hauses auf lothringische Gebiete auszuschalten. Wenn der Kaiser seine Bestätigung als erschlichen hatte bezeichnen lassen, so traf dies zwar insoferne gewiß zu, als man den Reichsvizekanzler mit der Behauptung, Karl V. habe seine Zustimmung erteilt, grob getäuscht hatte, der Wortlaut des Vertrages von Bonn besagte indessen in seinem fünften Artikel nur, daß die kaiserliche Bestätigung auf die Bitte eines der beiden Vertragspartner eingeholt werden sollte (sur la requeste de Fun ou de l’autre), eine nochmalige Zustimmung des anderen Partners war aber nicht vorgesehen. Daß man von Seite des Prinzen Vaudémont gar nicht den Versuch machte, die Erwirkung der kaiserlichen Bestätigung auf diese Vertragsbestimmung zu gründen, sondern die Zustimmung Karls V. vor­täuschte, und daß allem Anschein nach auch der Reichsvizekanzler diese Zustimmung zur Voraussetzung eines kaiserlichen Privilegs machte, ist wohl aus der einflußreichen Stellung Karls V. am Kaiserhof zu erklären, der Karl Heinrich von Vaudémont nichts Gleichwertiges entgegensetzen konnte und die jeden Versuch, ohne Einwilligung Karls V. zum Ziel zu gelangen, aussichtslos erscheinen ließ. Einige Jahre nach 1694 hat der Prinz übrigens den Kampf um die Schenkungen seines Vaters vor dem Reichskammergericht nochmals aufgenommen 10. 8 Der Umschlag liegt beim kassierten Original, hingegen ist uns der Text des Schreibens im Reichsarchiv nicht erhalten, kann aber dem lothringischen Aktenband entnommen werden. 8 Reichsregister Leopolds I., Bd. 29, Fol. 1. 10 Baumont a. a. 0., S. 57. 51

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