Historische Blätter 7. (1937)
Walter Latzke: Das Ende des Wiener Frauenklosters St. Anna
aufgenommen worden sei („inmassen sy sich zu erinnern, das ir kay. mt. sy vor vier jahren nitt alß ein abtissin, sonndern alß ein piesserin unnd daß sy ires übertrettenß halben allein dem gottsdienst und gepett auß- wanndten solle, wider in das closter gethan“). Es wurde ihr strenge verwiesen, daß sie eigenmächtig sich unterfangen habe, „untaugliche, deß lesenß, schreiben, singens und pettenß unerfahrne maidl hin unnd wider auffzulesen, zu sich zu ziehen unnd das closter darmitt vergebenlich zu beladen", und befohlen, sich dem kaiserlichen Willen endlich zu fügen. Da das Dekret gleichzeitig dem Nuntius bekanntgegeben wurde, mußte Regina ihre Sache verloren geben. Als die Kommissäre Schwarz und Öchsel am 7. Mai zum drittenmal nach St. Anna kamen, ließ sich die Nonne nach einem letzten Versuch, ihre Überstellung nach St. Lorenz durchzusetzen, ohne Widerstand nach St. Jakob investieren. Alle Fahrhabe von St. Anna wurde nach St. Jakob übertragen; der dortigen Meisterin Anna Spiczerin wurde Gebäude und Güter von St. Anna übergeben, zu ihrer Verwaltung der bisherige Hofmeister Georg Gruber bestellt74. Am 16.Mai 1572 stellte der Klosterrat eine ausführliche „Translationsordnung“ aus, in der für weitere Verwaltung der Güter von St. Anna eingehende Vorschriften enthalten waren. Diese Translationsordnung beginnt mit einem Satze, der die Stellung der landesfürstlichen Gewalt des ausgehenden 16. Jahrhunderts zum Klosterwesen ungemein treffend charakterisiert: „Alß die ro. khay. mt. unnser allergnedigster herr jhe unnd albegen gnedigst und väterlichist dahin bedacht und entschlossen, die gestifften gozheuser, mann- und frawenclöster in derselben erblanden, khunigreichen, fürstenthumben und landen bey irem alten stanndt, geistlichhait unnd heerkhumen zu erhalten, so haben sy doch gnedigist wargenumen, daß in dem jungkhfrawcloster zu S. Anna in Wienn der orden und convent ganz und gar abgangen unnd nit mer alß ain ainige ordens Schwester daselbst überbliben, hierauf hechstgedachte khay. mt. zu erhaltung der christlichen religion und geistlichen stanndh auch zu verhietung dieses closters merern abfaal und Verderbens mit vorwissen des herrn ordinarii angeregts S.Anna closters halben aus getrungener not gnedigist bewegt worden, ain väterliche, christliche, nuzliche translation und ordnung fürzenemen, nämblichen daß bemelte ainige closterfraw zu Sannt Anna sambt allem einkhumen und zuegehorung nichts ausgenumen in das frawenclöster zu S. Jacob all- hie transferiert werden solle . . .“75 76 74 Bericht der Kommissäre Dr. Schwarz und Öchsel o. D. (or.), Inventar von 1672 Mai 7 (2 or.); ebendort. 76 conz.; ebendort. 8 111