Historische Blätter 7. (1937)
Walter Latzke: Das Ende des Wiener Frauenklosters St. Anna
Georg Grober, übertragen 17 *. Für die Führung der Wirtschaft erhielt er die härtesten Vorschriften. Er mußte alle Dienstleute entlassen und die Erfordernisse für die Klosterküche auf ein Mindestmaß herabsetzen48. So fristete das Kloster noch mehr als zwei Jahre sein Dasein. Die finanzielle Lage wurde immer trostloser. Am 15. Oktober 1570 erwirkten die Nonnen beim Klosterrat die Erlaubnis, zur Deckung ihrer Steuerschulden ihren Untertanen ein Robotgeld auferlegen zu dürfen19. Am 29. Jänner 1571 baten die Nonnen aus eigenem Antrieb den Klosterrat, er möge das Kloster visitieren lassen und dem Hofmeister die notwendigen Ratschläge erteilen50. Eine Vermehrung des Personalstandes war nicht mehr zu erwarten und die schon bei der Visitation von 1566 angeführte Kränklichkeit der Nonnen ließ den Zeitpunkt nicht fern erscheinen, da das Kloster völlig ausgestorben sein würde. Am 25. Juli 1571 starb die Administratorin und Dechantin Anna; da ihr die Schwester Margaretha bereits im Tode vorausgegangen war, so war Regina Halpeyrin, die gemaßregelte Äbtissin, nunmehr allein übrig. Da ihr aber seit ihrer Entlassung aus der Haft bei St. Hieronymus jeder Anteil an der Administration von St. Anna untersagt war, mochte sie nicht ohne Grund befürchten, daß ihretwegen allein der Klosterrat St. Anna nicht würde weiter bestehen lassen und daß sie selbst in ein anderes Kloster würde überstellt werden. Sie suchte also einer derartigen Verfügung zuvorzukommen und richtete am 9. August 1571 an den Kaiser ein Gesuch, in dem sie ihm das Ableben der Dechantin meldete und ihn unter Hinweis auf ihre Kränklichkeit, die sie verhindere, das Kloster zu leiten, bat, sie mit einer Abfertigung zu ihrer Schwester nach Ödenburg ziehen zu lassen. Sodann aber möge „ihr majestät das überig einkhumen inn ir khamer oder hueb oder wo sis hin verordnen werden“51, einziehen. Mit diesem Gesuch hat Schwester Regina — sie nennt sich jetzt wieder „diezeit abbtesin des gottshauß S. Anna“ — selbst den Untergang ihres Klosters beschleunigt. Denn der Klosterrat ergritf diese Gelegenheit, um das dahinsterbende Kloster nun völlig auszulöschen. In ihrem Gutachten vom 16. August 1571 erklärten die Räte, es stehe der Nonne nicht zu, sich in das weltliche Leben zu begeben; falls eine Erneuerung des Konvents mit Hilfe des Ordinarius in kurzem nicht zu erreichen sei, möge der Kaiser 17 Klosterratsdekret an die Kommissäre Hillinger und Meisinger 1569 Feb. 26 (conz. und or.); ebendort. 48 Klosterratsdekret an den Hofmeister Georg Gruber 1569 März 30 (conz.); ebendort. 49 Klosterratsdekret von 1570 Okt. 15 (conz.); ebendort. 50 or.; ebendort. 51 or.; ebendort. 106