Historische Blätter 6. (1934)
Friedrich Walter: Maria Theresia und die österreichische Zentralverwaltung
gabenfülle schien ihm nur möglich, wenn jene Hemmungen ausgeschaltet würden, welche die Stände in engstirniger Eigensucht dieser Entwicklung in den Weg legten. Durch eine grundstürzende Reform der Verwaltung in den Ländern wie in der Wiener Zentrale war eine ausgiebige Stärkung der Staatsgewalt und eine radikale Schwächung der Macht der Stände anzustreben. Die Stände sollten die politische und Finanzverwaltung in den Ländern an den Staat abgeben; nicht mehr ihre, sondern landesfürstliche Beamte waren an die entscheidenden Stellen zu bringen. Und das nicht nur bei den Landesregierungen, sondern auch bei der untersten Instanz, bei den Kreisämtern, damit das „bracchium“ des Landesfürsten voll durchgreifen könne. Damit „trieb der Staat die Wurzeln des fürstlichen Ämterwesens in Tiefen der Bevölkerung, die ihm bisher unzugänglich gewesen waren“. Also, — erste und zweite Instanz hatten die Stände abzugeben, sie hatten sich rein auf ihre eigene Wirtschaft, auf die Bestellung des „Domesticums“ zurückzuziehen. War damit so manchem alten Mißbrauch der Prälaten, Herren und Ritter, die bei Verteilung und Einbringung des „Contributionales“ gerne sich und ihren Anhang begünstigten, während ihnen am Schicksal des armen Untertanen nur wenig lag, ein Riegel vorgeschoben, so sollte eine neue Generalaufnahme des dominikaién und rustikalen Grundbesitzes diese wichtigste Steuerquelle auf eine gerechtere Basis stellen. Außerdem wollte Graf Haugwitz die Stände dazu vermögen, ihr Steuerbewilligungsrecht gewissermaßen zu suspendieren und sich auf eine Kontribution, die noch dazu die bisherige Summe um ein Bedeutendes übertreffen mußte, wenn man den Endzweck erreichen wollte, gleich auf eine Reihe von Jahren hinaus festzulegen. Aber nicht nur in den Ländern, auch bei den Wiener Hofstellen galt es, den ständischen Einfluß aufzuheben. Hier hatten sich die Hofkanzleien, die böhmische wie die österreichische, zu Schützern der ständischen Freiheiten aufgeworfen und ganz entgegen ihrer eigentlichen Bestimmung, die doch die Vertretung der Forderungen des Staates gewesen wäre, nahmen sie es über sich, die Interessen der Stände zur Geltung zu bringen. Dieser Vorgang schien natürlich, da ja die höchsten Beamten in den Zentralstellen selber Mitglieder ständischer Korporationen waren und in diesen Kreisen die Forderung nach Unterstellung des Klasseninteresses unter das allgemeine Interesse des ganzen Staates sich noch keineswegs durchgesetzt hatte. Hier wie dort, in Wien und in den Ländern, wollte Haugwitz den Ständen das Instrument, das ihr Eigennutz zum Schaden der Gesamtheit mißbraucht hatte, durch eine Verwaltungsreform entwinden; die Beamten hatten Anstellung und Gehalt vom Landesfürsten zu empfangen, sie 6