Historische Blaetter 2. (1921)

Josef Karl Mayr: Das politische Testament Karls V.

und die Feinde in Schach halten (vgl. T 79/3)L. — Die ausgesprochene Bevorzugung deutscher Truppen (vgl. S. 230) kehrt in der Instruktion von 1543 wieder: Schweizer dürfen erst in Ermangelung deutscher Kriegsleute geworben werden 2. Daß Karl Frankreich stets mißtraute und vor allem für Italien, weniger für die Niederlande Befürchtungen hegte (vgl. S. 233), ist all­bekannt; die Instruktion von 1548 erörtert diese Fragen ausführlich: von Piemont her nährt Frankreich seine Pläne gegen Mailand, Genua, Florenz, Neapel und Sizilien; Mailand muß sorgfältig befestigt und armiert werden3. Die italienischen Staaten hat Karl in dieser In­struktion recht optimistisch beurteilt’; gleichwohl w-eist er auf die Un­sicherheit Neapels hin und verlangt wohl in diesem Sinne für Mailand und Neapel eine gerechte und maßvolle Regierung; in Italien dürfen nur spanische — also durchaus verläßliche — Truppen gehalten wer­den 5. Nach dem Abfall Sienas jedoch und angesichts der neuen Bedro­hung Italiens von 1553 0 mag sich Karls optimistisches Urteil ähnlich dem über die Türkengefahr in die mißtrauische Auffassung des Testa­ments (vgl. T 92/2 und 98/2) verwandelt haben. Von den Kämpfen um Landrecies (vgl. S. 234) entwirft das Testament nach E. W. Mayer 1. c. 120, 485 f. ein durchaus falsches Bild7; der Krieg gegen Kleve werde mit dem gegen Frankreich verwechselt; von 1 Was E. W. Mayer 1. c. 120, 482 f über Kriegswesen und Schlachtordnung- sagt, betrifft jüngere Textpartien (vgl. S. 226 ff.). — Daß der aus textkritischen Erwägun­gen S. 228 ausgeschiedene Absatz, der eine Verstaatlichung der Kriegsflotte anrät, Karls eigenen Auffassungen direkt widerspricht, läßt sich aus der Instruktion von 1548 erweisen: die genuesischen Galeeren müssen beibehalten werden; die Sicherheit ganz Italiens hängt, davon ab, denn sonst fallen die Genuesen Frank­reich zu; nichts darf Philipp davon abbringen (vgl. Weiß 1. c. 3, 283, 292). — Auch die zahlreichen Erwähnungen eigenhändiger kriegswissenschaftlicher Auf­zeichnungen Karls, nach E. W. Mayer 1. c. 120, 483 f. „ein schwer lösbares Rätsel“, scheiden aus textkritischen Gründen aus (vgl. S 228 ff.). — Ebenso verhält es sich bezüglich der geringschätzigen Beurteilung artilleristischer Kampfmittel (T 69/3 ; vgl. S. 228), die Karl keineswegs teilte (vgl. E. W. Mayer 1. c. 120, 484). — Ein GÖeiches gilt endlich bezüglich der geringen Meinung vom Werte stabiler Festun­gen (T 72/1; vgl. S. 228): an der Befestigung Flanderns nahm Karl unmittelbaren Anteil (vgl. Weiß 1. c. 3, 293; auch E. W. Mayer 1. c. 3, 483). 2 Vgl. Weiß 1. c. 3, 278. 3 Vgl. Weiß 1. c. 3, 285, 288 f., 291, 296, 298 f.; W. Richter 1. c. 26 ff., 35 ff. 4 Streitigkeiten seien nicht zu befürchten ; Venedig müsse als guter Verbün­deter unterstützt werden; Philipp dürfe keinenfalls mit ihm brechen; ähnlich günstig ist auch Florenz, Ferrara — seine Franzosenfreundlichkeit wird nicht übersehen —, Mantua, Siena und Lucca beurteilt (vgl. Weiß 1. c. 3, 281 ff., 288). 5 Vgl. Weiß 1. c. 3, 289 ff.; auch W. Richter 1. c. 30 ff. 8 Vgl. Mignet 1. c. 72. 7 E. W. Mayer hält es für unmöglich, daß diese Schilderung von einem Augen­zeugen herrühre und vermutet, daß sich der Verfasser hier bloß auf die Erzählun­gen eines ital. Mitkämpfers stütze (vgl. 1. c. 120, 492).

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