Historische Blaetter 2. (1921)
Josef Karl Mayr: Das politische Testament Karls V.
für bodenständig, jedoch aus der ursprünglichen Anordnung verdrängt halten dürfen; wir hätten also auch hier wieder ein unausgeglichenes Nebeneinander von ursprünglicher und überarbeiteter Fassung vor uns. Den Ausführungen über Türken- und Franzosenkriege reihen sich solche über das Verhältnis zum Papsttum an1. Unter Berufung auf frühere Weisungen (vgl. S. 222) wird Philipp die Verteidigung des katholischen Glaubens, des Papstes, der Kardinäle und des ganzen römischen Hofes erneut ans Herz gelegt1 2. Bei Papstwahlen seien krumme Wege zu verhindern; wenn der Papst nur würdig sei, seien Neutralität und Gunstbeweise am ratsamsten 3 4 5. Die engen territorialen Beziehungen verlangen, wenn erst Siena wiedergewonnen sei *, auch ebensolche politische. Beim Bruche mit dem Papste müsse die ganze Welt von Philipps Unschuld und Friedensliebe erfahren, in Konzilsangelegenheiten der unfehlbare Wille des Papstes stets Geltung behalten *. In dieser Form wird gegen den Abschnitt kaum etwas einzuwenden sein6. Dem Abschnitt über das Verhältnis zum Papsttum folgen noch einige Ratschläge, die sich auf Venedig, Mailand und die italienischen Fürsten im allgemeinen beziehen7. Den Venezianern, friedliebend und des Waffenhandwerks entwöhnt, wird jegliche Bedeutung abgesprochen, eine Auffassung, die uns, allgemeiner gehalten, innerhalb eines jüngeren Zusatzes schon begegnet ist (vgl. S. 227). Gleichwohl folgen — man erkennt deutlich den mangelnden logischen Zusammenhang — sogleich ausführliche Weisungen über den Krieg gegen sie, die nur zu deutlich an einen späteren Zusatz über den Franzosenkrieg erinnern (vgl. S. 233). Der ganze Abschnitt ist wohl jüngeren Datums. Die weit über T hinausgreifenden Ausführungen von D (245, 7—19) — sie erklären die Friedensliebe Venedigs aus dessen engen Beziehungen zur türkischen Macht 1 T 99/4—101/2; D 243, 7—244, 24; I 176—199; vgl. E. W. Mayer 1. c. 120, 474, Anm. 3. 2 I schließt 177 die charakteristische Wendung ein, daß es das allgemeine Wohl der Christenheit und nicht nur persönliches Interesse so verlange. 3 D enthält 243, 14—27 eine mißverständilche Auffassung des ersteren und reiche Details zu letzterem Ratschlag — beides jüngere Bildungen. 4 In T fehlt dieser Zwischensatz ; in D ist er etwas erweitert. 5 Auch dieser Satz fehlt in T ; der weitere Ratschlag von D (244, 22—24), eher Rechte preiszugeben als Papst und Apostolischen Stuhl zu beleidigen, findet sich sonst nirgends. 6 T 100/3 und 101/1 (gleich D 243, 31—244, 8) und den Anfang von T 101/2 (gleich D 244, 9—11) halten wir aus verschiedenen Gründen (offenkundige Anklänge an früher erörterte Nachträge, mangelnder innerer Zusammenhang, Lücke in I) für jüngeren Datums. 7 T 101/3—103/3; D 245, 1—248, 26; I 179—183; vgl. E. W. Mayer 1. c. 120, 47rv Arim 1 utwI 9 OQR