Historische Blaetter 2. (1921)

Josef Karl Mayr: Das politische Testament Karls V.

düngen 1 illustriert. Man gewinnt den Eindruck, als ob hier, bis T 9/2 (gleich I 12 f.) reichend, ein jüngerer Einschub, eine vergröberte Varia­tion des Themas von T 8/1, vorläge. Dafür spricht auch die Tatsache, daß dieser Absatz in D gänzlich fehlt. Gegen den sich anschließen­den überleitenden Zwischensatz T 9/3 und 10/1 (gleich D 188, 10—22 und I 13 f.), der den natürlichen Ehrgeiz des Herrschers durch ein gutes Regiment ausgeglichen sehen will, kann hingegen — besonders dann, wenn die in D 188, 5—10 aufscheinenden Vordersätze, die wohl die An­regung zu den sichtlich jüngeren Parallelbildungen in T und I gegeben haben, herangezogen werden ■— nichts eingewendet werden. Ein gleiches gilt im allgemeinen auch von den mit T 10/2 einsetzen­den und bis T 17/2 reichenden Erörterungen (gleich D 188, 23—191, 40 und I 14—25) über das Verhältnis Von Fürst und Untertanen. Doch läßt sich von T 14/3—15/2 (gleich D 190, 10—191, 5 und I 19—22) 8 ein jüngerer Einschub deutlich erkennen: der Gedanken­gang reißt plötzlich ab imd macht einer schematischen und lehr­haften Betrachtung der drei Haupttugenden des Fürsten Platz. Was T 15/3 bezüglich der Vorsorge für Lebensmittel anrät —• Vermeidung eigenen Gewinnes — scheint gegenüber D 191, 23—28 und I 23 f.3 die dabei einen mäßigen Gewinn zugestehen, insofern wesentlich glaubwürdiger, als diese Wendungen in D und I — ein deutlicher Anhaltspunkt, sie für spätere Einschübe zu halten — erst zwei Absätze weiter an inhaltlich wenig geeigneten Textstellen aufscheinen4. Den Erörterungen über Fürst und Untertanen schließen sich ausführ­liche Betrachtungen über die Steuerlasten an5. Die Zustimmung der Untertanen, die hiefür vorausgesetzt ist, hat, namentlich in der kräfti­gen Fassung von 16, Bedenken erregt7. Es darf aber nicht übersehen 1 Jedes Schiff hat seinen Piloten, jede Armee ihren General, jedes Königreich seinen König (T 9/2; I 12 f.; vgl. E. W. Mayer 1. c. 120, 477) oder (I 12) — „siccome si dice“ — man kann nicht zweierlei gleichzeitig tun. 2 Vgl. E. W. Mayer 1. c. 120, 460 f. 3 Vgl. E. W. Mayer 1. c. 120, 460, Anm. 2. * Gegen T 17/1 und 17/2 (gleich I 24 f.; vgl. E. W. Mayer 1. c. 120, 460, Anm. 1; letzterer Absatz auch in D191, 33—40) über den Wert väterlicher Güte, die Ge­fahren der Strenge und den Unwert öffentlicher Feste können die Argumente des Fehlens in D und einer deutlichen antiken Reminiszenz ins Treffen geführt werden. Es ist ja bekannt, daß Karl Latein kaum recht verstanden hat. (Vgl. Reiffenberg, Lettres sur la vie intérieure de Charles V XIII, Kervyn de Lettenhove, Commentaires de Charles V XI und Jul. Richter 1. c. 546, 554). Der­artige antike Beispiele, die sich im Späteren stellenweise überstürzen, können ihm unmöglich zugeschrieben werden. Auch in seinen Instruktionen für Philipp II. fehlen sie gänzlich. ’ ” 5 T 17/3—26/1; D 192, 1—196, 35; I 25—39. 0 Vgl. E. W. Mayer 1. c. 120, 461, Anm. 1. 7 Vgl. E. W. Mayer 1. c. 120, 478. OOQ

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