Historische Blaetter 2. (1921)
Heinrich Glück: Kunst und Künstler an den Höfen des 16. bis 18. Jahrhunderts und die Bedeutung der Osmanen für die europäische Kunst
sondern die „Erfindung“ (Invention), das gedanklich Schöpferische, und die Ausführung, das Technisch-Kunstgewerbliche. Beides bringt einen starken Zug zum Universellen, Überpersönlichen mit sich; denn die Anforderungen, die von dem Herrscher an immer Neuartiges, Verblüffendes gestellt werden, um die Sinne immer wieder aufs neue blenden zu können und keine Ermüdung eintreten zu lassen, mußten die Phantasie der Künstler erschöpfen, wenn sie nicht immer wieder neue Anregungen außerhalb ihres engeren Kreises suchten. Die Welt konnte da nicht mehr groß genug sein und die vom 16. Jahrhundert an immer steigende Flut von Reisewerken gibt das Zeugnis für diesen Drang des Kennenlernenwollens; ein Werk wie Fischer v. Erlachs „Versuch einer historischen Architektur“ gibt etwa den literarischen Beleg für das Umschauhalten des Künstlers in den verschiedenen Gebieten fremder Kunst, wobei von einer uns gewohnten, historisch verbindenden Konstruktion abgesehen und vielmehr auf das Exotische, Andersartige und dadurch Verblüffende ausgegangen wird und die Dinge, ohne djaß man sich um eine Entwicklung und verstandesmäßige Einordnung und Beziehung zur eigenen Kultur kümmert, als Wunder verzeichnet, als solches erlebt und für sich verwertet werden. Alle die angeführten Tatsachen sind für die westliche Kunst genugsam bekannt, so daß eingehendere Belege kaum nötig sind. Was im besonderen diese Dinge am osmanischen Hofe anbelangt, so soll zunächst nur deren Parallelität zum Europäischen festgestellt werden, ohne daß vorläufig auf die Möglichkeiten von Beziehungen eingegangen werden soll. Auch dort ist der Künstler in erster Linie Beamter, der den Willen des Herrschers ausführt, dem nicht nur die Schaffung großer Kunstbauten übertragen wird, sondern der auch für d!ie Erhaltung und Ausbesserung der öffentlichen Gebäude zu sorgen hat, und der auch vor kleinlichen Anschuldigungen, die seinen Dienst betreffen, nicht sicher ist1. Die Ausführung künstlerischer Leistungen wird nicht durch künstlerische Ehrungen, sondern durch die Verleihung von Staatsstellen und Hoftiteln gelohnt, die oft genug ein anderes als künstlerisches Betätigungsfeld beinhalten. So erhielt der Architekt Mehmed Agha für die Herstellung eines Lesepultes den Titel eines Bewab (Hofpförtners), für ein weiteres dem Sultan als Geschenk verehrtes Werk die Ernennung zum Muhsir-baschi (Geschäftsführer) beim Gericht von Stambul und in der Folge zum Mu1 Deutsche Übersetzungen türkischer Urkunden, herausgegeben durch das Orientalische Seminar zu Kiel, 1920, Heft 4, Nr. 51; Heft 5, Nr. 77. )5