Historische Blaetter 2. (1921)
Heinrich Glück: Kunst und Künstler an den Höfen des 16. bis 18. Jahrhunderts und die Bedeutung der Osmanen für die europäische Kunst
Fall war als im Westen, so lassen sich1 doch hier wie dort mannigfache Übereinstimmungen aufzeigen, deren Wesensverwandtschaft eine viel zu enge ist, als daß sie unabhängig voneinander entstanden sein könnten. Vielmehr ist zu bedenken, daß in jenen Zeiten die Höfe ungefähr die Rolle unserer Großstädte vertraten, insoferne sie innerhalb der verschiedenen Völker die Zentren für einen internationalen Austausch abgaben.. Nicht nur die Tatsache an sich, daß die europäischen Herrscher wie an den orientalischen Höfen Dichter, Musiker und Gelehrte um sich versammelten, auch die Art des Verhältnisses dieser Künstler zu den Herrschern hat vieles mit der an den islamischen Höfen üblichen gemein. Was zunächst den europäischen Hofkünstler dieser Zeit anlangt, so ist er in erster Linie nicht der freie Vollbringer freier künstlerischer Taten, die von dem Abnehmer nach Belieben ausgewählt werden. Er ist dem Auftrag des Herrschers unterworfen, der in den meisten Fällen nach bestimmten Richtungen hin vorgeschrieben ist, meist ist es der Name des Herrschers, den die Inschrift nennt, der des Künstlers tritt dabei völlig zurück oder bleibt überhaupt unbekannt, ein Zug, der besonders gegen das Ende unserer Periode entgegen dem sonst so charakteristischen humanistischen Persönlichkeitskulte besonders auffallend hervortritt. Der Künstler ist Faktotum, Kunst ist nicht so sehr aus eigenem persönlichen Erleben geschaffene Tat des Gefühls, sie ist mehr als Fertigkeit, freilich sehr kultivierte Fertigkeit, geschätzt, die sich auch auf Dinge des Zweckes und der Nützlichkeit erstrecken kann, so daß die Konstruktion von Kriegsmaschinen, die Anlage von Kanälen und Befestigungswerken, die Aufstellung von vergänglichen Triumphpforten in gleicher Weise als Leistung Anerkennung finden, wie die Errichtung eines Gebäudes oder die Ausführung eines Gemäldes. Oft genug sind es zuerst die technischen Kenntnisse und Leistungen des Künstlers, die ihm die Berufung zum Hofdienst verschaffen, seine Tätigkeit ist nicht Part pour Part, hat zum mindesten immer den Hintergrund der Erhöhung des Ansehens des Herrschers, sei es durch Anfertigung von Geschenken, die jener zu machen hat, durch prunkhafte Inszenierung der Umgebung und der Person des Herrschers, und nicht zuletzt auch' durch dessen politische Beratung und Vertretung. Was aber von unserem heutigen Standpunkte aus als eine Beschränkung der eigentlichen künstlerischen Ausdruckskraft erscheint, das wird durch eine ganz andere Einstellung zu dem Werke wettgemacht. Nicht der persönliche Gefühlsausdruck wird bei dieser Einstellung vorangestellt,