Historische Blaetter 1. (1921)
Arnold Winkler: Die Korrespondenz des Erzherzogs Johann mit der Staatskanzlei über die Schweizer Sonderbundsfrage
Gebürgsländer gelehret wo Einheit in der Regierung, anhänglichkeit an den Regenten, und seinem Stamme schon in das Blut des Volkes übergegangen war — folglich sich alles leichter stellte; in welch höheren Grade also da, wo mit verschiedenen Regierungen und in diesen mit so verschiedenen Menschen und Ansichten verkehret werden muß was die Sache verwikelter stellet und erschweret, wo Familien, Volk, Ansprüche auf Geltung machen wo viele auf alte Begriffe versessen sind, woselbst manche Abweichungen in den Ansichten bestehen. Ein Volk dieser Art ist seiner Kraft bewußt bleibet aber immer wie ein wogendes Meer mit welchem die verschiedenen Winde ihr Spiel treiben. Heute voll Vertrauen, morgen voll Mißtrauen, heute ihrem Führer blind folgend und bis zu den Wolken erhebend, morgen ihm in Koth trettend. Die Schweitzer Geschichte liefert davon Beyspiele — gedenke man an den würdigen Generalen Erlach1. Daß wenn es wirklich zum Kampfe kommen sollte derselbe mit grosser Erbitterung geführet werden wird, unterlieget keinem Zweifel; alter Groll wenn derselbe zum Ausbruche kömmt, durch Verzweiflung gesteigert muß dem Kriege das Gepräge der Grausamkeit geben, und selbst bey dem Guthmüthigsten Volke verstummen in so einem Falle alle Gefühle und es biethen sich alle Gräuel barbarischer Zeiten dar eine Folge der entfesselten Leidenschaften, unmöglich zu zügeln. Diese Betrachtung führet zu dem Wunsche den Ausbruch eines solchen Kampfes verhindern zu können. Daß die Schweitz nicht durch die Unterdrückung, der an ihr altes herkommen an ihren Glauben, und alten Rechte haltenden Cantone des Sonderbundes — dem alles umwälzenden radicalen Elemente preiß gegeben — zu einem Heerde werde aus welchem auf die revolutionirung der nachbarlichen Staaten gearbeitet und gewirket werde lieget in dem Interesse lezterer2. Unterliegen die noch dermalen Widerstand leistenden, so tritt die Gefahr für die Nachbar Staaten ein. Diese zu Beseitigen bringet die nothwendigkeit Maaßregeln zu ergreifen welche zum Zweke führen. Wenn auch die verschiedenen Cantone durch den zwischen ihnen bestehenden Bund an wechselseitige, und das gemeinsame betreffenden Verpflichtungen gebunden sind — so bleibet doch jeder einzelne Canton für sich ein selbstständiger Staat, mit allen jenen Rechten welche aus diese Begriffe sich ableiten lassen und damit verbunden sind. Hier kann also das grössere Gebieth und die überwiegende Bevölkerung 1 Über des Obersten Rud. Ludwig Erlach Zug gegen Bern inj Sept. 1802 siehe u. a. Dierauer, Geschichte der Schweizerischen Eidgenossenschaft, 5. Bd., S. 139 f. s Von »Daß die Schweiz« bis »Interesse letzterer« zitiert von B. Meyer a.a.O.S. 150.