Historische Blaetter 1. (1921)

Arnold Winkler: Die Korrespondenz des Erzherzogs Johann mit der Staatskanzlei über die Schweizer Sonderbundsfrage

des einen das Recht des Vorzuges vor dem kleineren nicht geben, es würde sonst die Unabhängigkeit des lezteren verlohren und diese ge­zwungen seyn den Ansichten und dem Willen ersterer zu gehorchen. Wenn der Sonderbund in dem Falle kömmt angegriffen zu werden so wird ihm die eigene Erhaltung dazu zwingen alle Mittel zu ergreifen welche ihm dazu führen, unter diesen ist wohl jenes wahrscheinlich: Hülfe und ein Einschreiten von Seite der nachbarlichen Mächte anzu­rufen, und sind sie Klug so werden sie sich zugleich an alle nemlich an Oesterr., Frankreich, Piemont und den Deutschen Bund wenden. Ob nun dieses gleich im ersten Augenblike geschehen wird was das beste für sie wäre, weil es einer Entscheidung durch den BürgerKrieg Vor­beugen würde, die doch sehr ungewiß ist und wenn sie ungünstig ausfallen sollte, das einwirken der Mächte nicht allein erschwert sondern beynahe unmöglich machet. Oder in der dringendsten Noth wo es dann zu späth seyn könnte dieß läßt sich nicht Voraussagen. Aus dem angeführten zeiget sich also die Möglichkeit, ja die Wahr­scheinlichkeit einer durch die Umstände herbeygeführten intervention von Seiten der Mächte. Dieses kann entweder dadurch statt haben, daß man die Schweiz zur Sicherung des eigenen Heerdes wie ein krankes Land bloquire — oder daß man förmlich durch eine gemeinschaftliche Besetzung intervenire. Beyde Maaßregeln müssen aber gemeinschaftlich durch die an der Schweitz angränzenden Mächte Einträchtig ausgeführet, und zwischen ihnen um allen möglichen Erörterungen und Reibungen vorzubeugen klar be­stimmet werden was zu thun ist und was einem jedem zu besetzen zukömmt. Eine Bloquade der Schweitz wenn alle angränzenden Einver­standen sind, ist keine schwere Aufgabe, allein sie dürfte nicht zum Zweke führen. Der Kampf im inneren würde nicht gehindert der Bürger­krieg durchgeführet, die Gemüther Erbittert, und jene die man Retten will, nicht allein den anderen Preis gegeben sondern ebenso in ihren Verhältnißen gedrükt werden wie jene denen es gelten sollte. Wallis ausgenommen welches die Verbindung mit Piemont hat, bestehet kein Berührungs Punkt mit den übrigen Cantonen des Sonderbundes um sie mit Kriegs und Lebensbedürfnissen unterstützen zu können. Wären Tessin oder Graubünden wenigstens passiv und nicht feindlich gegen die Urkantone gestimmt so wäre noch eine Möglichkeit den Druk einer Bloquade von ihnen Abzuwenden, so aber wie die Verhältniße dermalen stehen, sind die fünf vereinigten Cantone so gut wie Freyburg sich selbst überlassen. Es ist vielleicht möglich daß eine Bloquade da diese auf die Materiellen interessen so vieler Einfluß nimmt manche zur 92

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